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Naturschutzgroßprojekt gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung Hammeniederung
Die Hammeniederung, ein Teil der bekannten Teufelsmoorlandschaft, ist eines der bedeutendsten Feuchtgebiete Nordwestdeutschlands.
Als Teil eines Vogelschutz- und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes gehört die Hammeniederung zum ökologischen Netz der Natura 2000-Gebiete der Europäischen Union. (Weitere Informationen zu den Natura 2000-Gebieten finden sich unter dem Link "Schutzgebiete und -objekte").
Der Landkreis Osterholz führt in der unteren Hammeniederung auf einer Fläche von 27,8 km2 ein Naturschutzgroßprojekt von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung durch (sog. GR-Projekt).
Von 1995 bis 2009 wurde das Projekt nach der entsprechenden Richtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert (Förderphase). Die förderfähigen Gesamtkosten betrugen 16 Mio.€. Davon trugen das Bundesumweltministerium ca. 72 %, das Nds. Umweltministerium ca. 17 % und der Landkreis Osterholz ca. 11 %.
Seitens des Bundes wird das Projekt betreut durch das Bundesamt für Naturschutz, seitens des Landes durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Lüneburg. Der Landkreis Osterholz ist Träger des Projektes. Zuständig ist hier das Planungs- und Naturschutzamt.
Das Projekt befindet sich derzeit in einer mehrere Jahre dauernden Weiterentwicklungsphase, in der noch vielfältige Aufgaben zu erledigen sind (z.B. die formale Ausweisung des Projektgebietes als Naturschutzgebiet).
Wo liegt das Projektgebiet genau?
Es liegt in der unteren Hammeniederung südlich der Teufelsmoorstraße (L 153) zwischen den Ortschaften Osterholz-Scharmbeck, Worpswede und Ritterhude (siehe Karte). (Die unten aufgeführten Dokumente enthalten verschiedene Abbildungen, aus der die Lage des Projektgebietes und weitere Informationen zu entnehmen sind). Die Gesamtfläche des Projektgebietes beträgt 2.780 ha.
Ziel des Projektes ist es, das Projektgebiet als zentralen Teil einer Niederung, die durch
- periodische Überschwemmungen,
- Moor- und Marschböden,
- zahlreiche Gewässer und
- extensive Grünlandnutzung
geprägt ist und im Tideeinflussbereich der Nordsee liegt, großräumig so zu sichern und zu entwickeln, dass seine herausragende Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhalten bzw. wieder hergestellt wird.
Konkret wird angestrebt:
- Erhalt und Entwicklung von artenreichem, tlw. periodisch überschwemmten Feucht- und Nassgrünland auf ca. 65 % der Fläche,
- natürliche Entwicklung der Vegetation (Seggen- und Hochstaudenrieder, Röhrichte, Weidengebüsche, Au- und Bruchwälder, Hochmoor- und Wasserpflanzengesellschaften) auf ca. 30 % der Fläche,
- Sicherung der Brut- und Rastgebiete von Wiesen-, Wasser- und Sumpfvögeln sowie Sicherung des Lebensraumes zahlreicher auf Feuchtgebiete angewiesener Tier- und Pflanzenarten.
Der umfassende Projektantrag wurde Anfang der 1990er Jahre durch das Planungs- und Naturschutzamt des Landkreises Osterholz erarbeitet.
Während der Förderphase wurde ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPl) erstellt. Die Planung erfolgte unter intensiver Begleitung durch das Planungs- und Naturschutzamt durch die Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie (ALAND), Hannover. Einzelne Tierartengruppen wurden im Rahmen der Bestandsaufnahme von dem Büro BIOS, Osterholz-Scharmbeck, untersucht.
Die wasserbauliche Planung zum Kooperationsprojekt "Naturschutz-Wasserwirtschaft", das in das Naturschutzgroßprojekt integriert ist, wurde vom NLWKN Verden durchgeführt.
Die Maßnahmen zur Besucherlenkung basieren auf dem großräumigen "Wegekonzept Hammeniederung/Teufelsmoor", das gemeinsam vom Planungs- und Naturschutzamt des Landkreises Osterholz und der Planungsgruppe Landespflege (PGL), Hannover, erarbeitet wurde (weitere Informationen zum Wegekonzept unter Link "Wegekonzept Hammeniederung").
Ergänzend zum PEPl erarbeitete das Planungs- und Naturschutzamt des Landkreises Sonderkonzepte für
- hauptbetroffene Landwirtschaftsbetriebe,
- hauptbetroffene Fischereivereine und Berufsfischer,
- örtliche Bootsvereine und
- den Segelflugplatz Osterholz.
Was wurde in der Förderphase unternommen, um die Ziele zu erreichen? (1995 bis 2009)
- Es erfolgte ein lagerichtiger Ankauf privater Grundflächen innerhalb des Projektgebietes im Umfang von 928 ha. Des Weiteren wurden externer Tauschflächen im Umfang von 464 ha angekauft. Die Ankäufe führte die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) Bremerhaven im Auftrag des Landkreises Osterholz durch.
- Ferner erfolgte der Eintausch der erworbenen Tauschflächen im Rahmen der Flurbereinigung, konkret im Rahmen dreier Beschleunigter Zusammenlegungsverfahren, durch das Amt für Landentwicklung Bremerhaven (AfL). In diesen Zusammenlegungsverfahren hatte das AfL die NLG mit dem Abschluss von Tauschvereinbarungen beauftragt. Die Zusammenlegungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
- Im Rahmen des Kooperationsprojektes "Naturschutz-Wasserwirtschaft" wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, wieder länger anhaltende Überschwemmungen innerhalb des Projektgebietes zu ermöglichen und gleichzeitig Hochwasserschutz für Bereiche außerhalb des Projektgebietes zu betreiben. Dazu wurden drei steuerbare Retentionsräume mit einer Gesamtfläche von 747 ha errichtet und zwar durch wasserbauliche Ertüchtigung vorhandener Wegedämme, Anlage zusätzlicher Verwallungen sowie den Bau von Ein- und Auslaufbauwerken (s. unten aufgeführte Dokumente). Träger der wasserbaulichen Maßnahmen ist der Gewässer- und Landschaftspflegeverband Teufelsmoor (GLV). Im Rahmen des Kooperationsprojektes wurden die Flächen des GLV (ca. 720 ha) in das Eigentum des Landkreises Osterholz überführt, die in den 1970er Jahren für den ursprünglich geplanten, später aber verworfenen Hochwasserspeicher "Teufelsmoorsee" erworben wurden. Im Kooperationsprojekt arbeiten der Landkreis Osterholz und der GLV eng zusammen.
- Durch umfangreiche Baumaßnahmen wurden spezielle Biotope (Lebensräume) gesichert, wiederhergestellt und neu geschaffen (Biotop einrichtende Maßnahmen):
- Bei Neu-Helgoland und in den Worpsweder Pferdeweiden wurde durch die Einrichtung einer stationären Abzäunung und den Bau von Überwegungen die Entwicklung von halboffenen Weidelandschaften in Kooperation mit örtlichen Landwirten eingeleitet;
- die Altarme der Hamme südlich Tietjens Hütte wurden großenteils renaturiert (Entschlammung mehrerer Altarme; Wiederherstellung des Unterlaufes des Scharmbecker Baches im ehemaligen Verlauf des Linteler Altarmes; Errichtung von Sohlschwellen im Mündungsbereich mehrerer Altarme; Wiederherstellung verschütteter Altarmbereiche);
- nördlich des Niederender Baggersees wurden ehemalige Polderflächen wieder vernässt;
- Nebengewässer des "Breiten Wassers" wurden entschlammt;
- im Bereich der Worpsweder Pferdeweiden wurde der ehemalige Verlauf der Hamme in Form eines "Schmalen Wassers" renaturiert;
- im gesamten Gebiet wurden zahlreiche flache Kleingewässer, sog. Blänken und Senken, wieder hergestellt bzw. neu geschaffen.
- Die erworbenen Grünlandflächen wurden fast vollständig an Landwirte zu ermäßigten Preisen unter Nutzungsauflagen verpachtet. Dadurch wurde in Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft eine großräumige Extensivierung des Grünlandes möglich. Der Landkreis wurde bei der Verpachtung von der NLG unterstützt. In vergleichsweise geringen Umfang wurden Grünlandflächen auch aus der Nutzung genommen, damit sich auf den Flächen die Natur frei entwickeln kann (Sukzessionsflächen).
- Durch besucherfreundliche und naturschutzgerechte Lenkung der Freizeitnutzung wurden Erlebnismöglichkeiten für Besucher und Ruhezonen für störempfindliche Tierartengeschaffen.
- Dort wo Wege in das Gebiet führen, heißen Informationstafeln den Besucher willkommen. Die Tafeln zeigen das nutzbare Wegenetz.
- Die Wege wurden für die Freizeitnutzung baulich verbessert. An besonders wichtigen Stellen wurden neue Wegeverbindungen hergestellt. Hierzu gehören u.a. die in Kooperation mit der Gemeinde Worpswede und dem Landkreis Osterholz von der Stadt Osterholz-Scharmbeck errichteten Brücken über die Beek und über die Hamme bei Melchers Hütte.
- Die Wege wurden des Weiteren mit Erläuterungstafeln und Rastplätzen ausgestattet.
- Am westlichen Rande der Postwiesen südlich Neuenfelde und am Linteler Hamme-Altarm wurden Aussichtstürme errichtet. Am östlichen Rande der Postwiesen wurde eine Beobachtungshütte, die gleichzeitig als Schutzhütte genutzt werden kann, gebaut.
- Zur Schaffung der erforderlichen Ruhezonen wurden Wege für die Freizeitnutzung gesperrt. Diese Wege dürfen nur von Nutzungsberechtigten befahren werden (u.a. Landwirte, die angrenzende Flächen gepachtet haben, befugte Jäger und Fischer, zuständige Behördenvertreter). Die Wegesperrungen sind durch Schilder gekennzeichnet und i.d.R. durch Tore gesichert.
Nähere Darstellungen der Maßnahmen bieten die unten aufgeführten Dokumente. Bezüglich der Lenkungsmaßnahmen wird besonders auf das Dokument "Wegekonzept untere Hammeniederung" verwiesen: dort sind auch die Aussichtstürme verzeichnet, die zu Fuß oder per Fahrrad erreichbar sind.
Was wird in der Weiterentwicklungsphase unternommen, um die Ziele zu erreichen (2010 bis ca. 2015)?
- Der Landkauf und der Flächentausch wurden zum Ende der Förderphase abgeschlossen. Bei Projektbeginn lagen in dem ca. 2.780 ha großen Projektgebiet 1.777 ha (64%) im Privateigentum und 1.003 ha (36%) im Besitz der öffentlichen Hand, davon 712 ha im Besitz des GLV. Aufgrund des zwischenzeitlich erfolgten Grunderwerbes (s.o.) befinden sich aktuell 480 ha (17%) im Privateigentum und 2300 ha (83%) im Besitz der öffentlichen Hand, davon 2086 (75%) im Besitz des Landkreises Osterholz. Die im Besitz des Landkreises Osterholz befindlichen Flächen unterteilen sich in Grünlandflächen (ca. 81 %) und Sukzessionsflächen (ca. 19 %)
- Der Betrieb der im Rahmen des Kooperationsprojektes "Naturschutz-Wasserwirtschaft" hergestellten steuerbaren Retentionsräume wird derzeit erprobt, und es werden die Betriebspläne erarbeitet.
- Weitere Biotop einrichtende Maßnahmen sind in Planung bzw. Durchführung. Hierzu zählen u.a.die Verlegung des Mitteldammgrabens (Vernässung des südlichen Teils des Pennigbüttler Moores), Vernässungsmaßnahmen im Ahrensfelder Moor sowie die Anlage weiterer Blänken und Senken.
- Die Extensivierung des Grünlandes wird im Rahmen des Verpachtungsmanagements in Zusammenarbeit mit der NLG fortgesetzt.
- Auch bezüglich der besucherfreundlichen und naturschutzgerechten Lenkung der Freizeitnutzung werden weitere Anstrengungen unternommen. Zurzeit laufen die Planungen für die Errichtung eines weiteren Aussichtsturmes bei Neuhelgoland. Fachkundig geführte Exkursionen in gesperrte Teile des Gebietes werden angeboten. Im Übrigen wird die Einhaltung der Wegesperrungen kontrolliert. Leider sind häufige Zerstörungen der Sperreinrichtungen und der Beschilderung im Gebiet festzustellen. Diese werden unverzüglich zur Anzeige gebracht, und die Verursacher werden zur Rechenschaft gezogen.
- Das Gebiet muss zur rechtlichen Absicherung der mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Maßnahmen als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Ausweisung des Gebietes erfolgt in einem förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Betroffenen sowie der Öffentlichkeit durch den Landkreis als zuständige Naturschutzbehörde. Es ist vorgesehen, das Verfahren in 2013 einzuleiten. Teile des Gebietes stehen schon heute unter Natur- oder Landschaftsschutz.
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Projekt sind den angefügten Dokumenten, insbesondere dem Bericht zum Abschluss der Förderphase (Abschlussbericht 2012) zu entnehmen.
Wer gibt weitere Auskünfte?
Folgende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landkreises geben gern Auskunft (bitte Schwerpunktthemen beachten):
- Johannes Kleine-Büning (Projektleitung, Grundsatzfragen)
- Dr. Bettina Frieben (Schwerpunkt: Grünlandextensivierung, Pachtmanagement, Erfolgskontrolle)
- Ilse Grundmann (Schwerpunkt Wasserwirtschaft, Fischerei, Biotopeinrichtung)
- Martin Koch-Siepe (Schwerpunkt: Besucherlenkung / Aussichtstürme)
- Jutta Bunk (Verwaltung)
Auskunft zur Verpachtung der Grünlandflächen erteilt im Auftrag des Landkreises Osterholz die Niedersächsische Landgesellschaft, Herr Thoms (Tel.: 0471/94769-21).
Auskunft zur Flurbereinigung erteilt das Amt für Landentwicklung, Herr Kießig (Tel.: 0471/183-364) und Herr Gröhl (Tel.: 0471/183-359).