Infektionsschutz und Hygiene
Die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten gehören zu den Kernaufgaben des Gesundheitsamtes. In diesem Zusammenhang stellt das im Jahre 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz eine wesentliche Arbeitsgrundlage für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsamt dar.
In diesem Gesetz werden übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger aufgeführt, bei deren Auftreten besondere Maßnahmen zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung notwendig werden können. So müssen Ärzte, Labore und andere Personen dem Gesundheitsamt das Vorkommen übertragbarer Krankheiten bzw. Krankheitserreger melden.
Das Ziel aller Maßnahmen des Gesundheitsamtes ist es, eine Weiterverbreitung der Krankheiten bzw. der Erreger möglichst zu verhindern, Betroffene zu informieren und Aufklärung zu vorbeugenden Maßnahmen zu geben.
Die nachfolgenden Seiten informieren über die wesentlichen Themen aus dem Bereich Infektionsschutz und Hygiene. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hygiene- und Umweltabteilung beraten darüber hinaus zu hygienisch relevanten Fragestellungen in medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern, Arztpraxen usw.), Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen) aber auch Privatpersonen.