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Naturverträgliches Wasserwandern
Die Flüsse im Kulturland Teufelsmoor fließen durch einige schöne und erhaltenswerte Naturschutzgebiete. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung des Kanutourismus sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Vermeiden Sie das Einfahren in Schilfgürtel, Ufergehölze und in andere bewachsene Uferpartien. Diese sind nicht nur die Heimat von bedrohten Pflanzenarten, sondern auch Brut-und Aufzuchtgebiete vieler Tierarten. Das Befahren von Schwimmblattzonen und Wasserflächen mit Röhrichtbeständen ist untersagt.
- Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften (siehe Karte) und Einschränkungen.
- Beobachten und fotografieren Sie die Tiere nur aus der Ferne.
- Die Wümme ist ein tidenabhängiges Gewässer. Der Gezeitenkalender ist im Buchhandel erhältlich und im Internet unter www.bsh.de (Gezeiten) vorhanden.
- Auf der Hamme und Wümme gilt das Rechtsfahrgebot, d.h. man soll mittig rechts fahren. Vor einem Richtungswechsel muß der Bootsverkehr beachtet werden.
- Wenn Sie mit mehreren Booten unterwegs sind, sollte sich die Formation der Boote der Flußbreite anpassen.
- Zum Einsetzen und Anlanden nutzen Sie bitte nur die dafür vorgesehenen Plätze.
- Verbringen Sie auch die kleine Pause zwischendurch nur auf ausgewiesenen Rastplätzen.
- Entsorgen Sie Ihren Abfall, inklusive organischem Müll, an den dafür vorgesehen Stellen.
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Besuchende.
- Schleusen und Wehre bilden außergewöhnliche Gefahrenstellen. Hier ist besondere Vorsicht angebracht. Den Tafeln und Hinweisschildern ist unbedingt Folge zu leisten.
- Bei sehr geringem Wasserstand ist von einer Fahrt abzuraten.
- Zelten Sie nur auf ausgewiesenen Campingplätzen.
- Aufgrund des allgemeinen Verkehrsrechts und auch gemäß der Hammeverordnung ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sich über den Verkehrsablauf und die spezifischen Verhaltensregeln auf der Hamme zu erkundigen
- Beobachten und fotografieren Sie die Tiere nur aus der Ferne.
- Das Befahren der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr.
Besondere Befahrensregeln der einzelnen Gewässer im Kulturland Teufelsmoor
- Gröpelinger Fleet und Neue Semkenfahrt zwischen Wümme und Kleiner Wümme ist während der Brutzeit vom 15. März - 30. Juni für alle Boote gesperrt.
- Das Befahren der Altarme der Hamme, der Beek und des Breiten
Wassers ist verboten. Mit einer Sondergenehmigung unter besonderen naturschutzfachlichen Bedingungen der zuständigen Naturschutzbehörde (planungsamt@landkreis-osterholz.de) ist ein Befahren der südlichen Beek zwischen 15. 7. und 15. 10. möglich. - Für den Wümme-Nordarm gilt in dem gekennzeichneten Bereich ein Befahrensverbot vom 1. November - 30. April. Von Mai bis Oktober darf der Fluss nur befahren werden, wenn der Wasserstand am Oberpegel (wenige Meter unterhalb der Brücke) 2,85 m nicht unterschreitet. Für den Wümme-Südarm gelten die gleichen zeitlichen Begrezung.
- Das Befahren auf den bremischen Teil des Wümme-Nordarms
ist in der Zeit zwischen 9.00 und 20.00 Uhr nur stromabwärts
gestattet. - Winterfahrverbot auf der Hamme vom 1. 11. – 31. 3. zwischen
Melchers Hütte und Neu Helgoland. - Der Wümme-Mittelarm unterhalb von Fischerhude und das „Breite Wasser" sind wegen ihrer Bedeutung für den Naturschutz ganzjährig gesperrt.
- SUP (Stehboards) sind im Hammeabschnitt zwischen Tietjens
Hütte und Viehspecken verboten. - Nachtfahrverbot in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr.
Parkplätze
- Bitte stellen Sie Ihre(n) PKW und Anhänger nur auf öffentlichen
Parkflächen ab und nicht auf Privatgrundstücken, Feldwegen,
Wiesen oder Gaststättenparkplätzen. Sollte dies unumgänglich
sein, fragen Sie bitte um Erlaubnis.
Die Regelungen für das Wasserwandern in der Hammniederung beruhen auf den Verordnungen über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Hammeniederung".