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Sammelverordnung
Am 07.12.2016 hat der Kreistag die Sammelverordnung über Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ beschlossen. Am 19.04.2017 wurde sie offiziell im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht und trat somit am 20.04.2017 in Kraft.
Die Sammelverordnung umfasst die großräumigen Naturschutzgebiete „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ und zwei gleichnamige Landschaftsschutzgebiete. Hinzu kommt noch als Sonderfall das kleine Landschaftsschutzgebiet „Beekniederung“.
Die Sammelverordnung erfuhr eine erste Änderung durch die Erste Verordnung zur Änderung der Sammelverordnung über Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ im Landkreis Osterholz. Sie wurde am 27.06.2019 vom Kreistag Osterholz beschlossen, wurde am 02.10.19 im Nds. Ministerialblatt verkündet und ist somit seit dem 03.10.2019 in Kraft.
Wie bei der Ursprungsverordnung wurde auch für die Erste Änderungsverordnung ein förmliches Beteiligungsverfahren durchgeführt. Alle in diesem Verfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden ausgewertet und abgewogen.
Die Änderungsverordnung der Sammelverordnung dient insbesondere der Ergänzung landwirtschaftlicher Regelungen in den Naturschutzgebieten „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ sowie im Landschaftsschutzgebiet „Beekniederung“. Die Änderungen und Ergänzungen wurden erforderlich, um den Ansprüchen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu genügen.
Neben Änderungen und Ergänzungen landwirtschaftlicher Regelungen ändert bzw. ergänzt die 1. Änderungsverordnung einzelne weitere inhaltliche Regelungen.
Darüber hinaus umfasst die 1. Änderungsverordnung rein redaktionelle Änderungen, z.B. Korrekturen der Zeichensetzung und Rechtschreibung, Präzisierungen und Klarstellungen.
Mit der 1. Änderungsverordnung sind die Altverordnungen der Naturschutzgebiete „Breites Wasser“, „Pennigbütteler Moor“, „Wiesen und Weiden nordöstlich des Breiten Wassers“, „Moor bei Niedersandhausen“ und „Torfkanal und Randmoore“ sowie des Geschützten Landschaftsbestandteils „Tonkuhlen und Gehölzbestände am Bremer Berg“ aufgehoben worden. In den Bereichen dieser aufgehobenen Schutzgebiete gilt nun ebenfalls die Sammelverordnung.
Weitere Änderungen der Abgrenzung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ umfasst die 1. Änderungsverordnung nicht.
Da die offizielle Änderungsverordnung nur im Zusammenhang mit der Ursprungsverordnung verständlich ist, hat die Kreisverwaltung eine Lesefassung erstellt, in der die Ursprungsfassung und die Änderungsfassung zusammengefasst sind. Diese Lesehilfe ist für alle Anwender der Verordnung zu empfehlen.