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Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung basiert auf dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Sie verfolgt die Ziele
- Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren
- Schutz vor Irreführung und Täuschung
Entsprechend überprüft und kontrolliert werden Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die mit den Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen, wie Bekleidung, Spielzeug, Geschirr, Verpackungen für Lebensmittel und Gerätschaften, mit denen Lebensmittel bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringen in Berührung kommen. Hierzu werden die Betriebe (Herstellungsbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten und andere) aufgesucht, beraten, kontrolliert und Proben entnommen, die in den amtlichen Untersuchungsämtern begutachtet werden. Verstöße (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) werden entsprechend geahndet.
Die Lebensmittelüberwachung wird von sich aus tätig und stellt damit sicher, dass letztendlich alle Betriebe in einem bestimmten Zeitraum aufgesucht werden. Hierfür werden Gebühren erhoben.