Private Bauvorhaben
Die Durchführung einer Baumaßnahme bedarf in der Regel der vorherigen Baugenehmigung (Ausnahmen siehe 'Genehmigungsfreie Wohngebäude' oder 'genehmigungsfreie Baumaßnahmen').
Der hierzu erforderliche schriftliche Bauantrag ist vom Bauherrn in 3-facher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde entscheidet über das erforderliche gemeindliche Einvernehmen. Sie leitet den Bauantrag innerhalb einer Woche an den Landkreis Osterholz weiter. Dieser entscheidet dann als Baugenehmigungsbehörde über den gestellten Bauantrag.
Entsprechend der Bauvorlagenverordnung ist die Baumaßnahme vollständig in prüfbaren Bauvorlagen darzustellen.
Servicegarantie
Unser besonderes Angebot für Sie: Bauanträge für Einfamilienhäuser und Garagen bearbeiten wir in maximal 30 Tagen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der u. a. Seite.