Inhaltsbereich
Private Bauvorhaben
Die Durchführung einer Baumaßnahme bedarf in der Regel der vorherigen Baugenehmigung (Ausnahmen siehe Genehmigungsfreie Baumaßnahmen).
Der hierzu erforderliche Bauantrag ist digital beim Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz einzureichen.
Entsprechend der Bauvorlagenverordnung ist die Baumaßnahme vollständig in prüfbaren Bauvorlagen darzustellen. Die Bauvorlagen stellt Ihnen Ihre kompetente Entwurfsverfasserin oder Ihr kompetenter Entwurfsverfasser zusammen.
Sie möchten sich vorab über die Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens informieren? Nutzen Sie gerne unser Angebot der telefonischen Bauberatung.