Die Ausreisepflicht ist in § 50 Aufenthaltsgesetz geregelt und besagt: Wer keinen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)
besitzt, muss Deutschland verlassen und ist damit zur Ausreise verpflichtet.
Mögliche Gründe die zur Ausreisepflicht führen können:
- abgelehntes Asylverfahren
- abgelaufener/erloschener Aufenthaltstitel
- unerlaubte Einreise
- Grundlage für den Aufenthaltstitel entfällt
