Steuerung von Nutzungen
Bei der Planung von Bau- und Nutzungsmaßnahmen,
- die planfestzustellen, genehmigungspflichtig oder anzeigepflichtig sind,
- von öffentlichen Stellen durchgeführt werden oder
- für die Befreiungen oder Ausnahmen nach Naturschutzrecht erforderlich sind,
sowie bei der Aufstellung verschiedener Programme und Pläne der öffentlichen Hand, z.B. von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, ist eine Abstimmung mit den Erfordernissen einer nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich der land-schaftsbedingten Erholungseignung im besiedelten und unbesiedelten Bereich auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes, des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes, des Baugesetzbuches und verschiedener Fachgesetze durchzuführen.
Diese naturschutzverträgliche Steuerung von Nutzungen erfolgt insbesondere
- durch Prüfung der Verträglichkeit gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie) und EU-Vogelschutzrichtlinie (Verträglichkeitsprüfung),
- durch Prüfung des Artenschutzrechtes nach Bundesnaturschutzgesetz,
- durch Prüfung der Regelungen für Schutzgebiete und -objekte,
- im Rahmen der Eingriffsregelung nach Niedersächsischem Naturschutzgesetz und nach dem Baugesetzbuch,
- im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach den Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetzen,
- bei der Bewertung von Anträgen auf Bezuschussungen.