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Landschaftsrahmenplan
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans
Der Landschaftsrahmenplan ist ein rechtlich nicht verbindliches Fachgutachten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu dessen Aufstellung und Fortschreibung der Landkreis Osterholz als untere Naturschutzbehörde verpflichtet ist (§ 10 Bundesnaturschutzgesetz und § 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz). Gemäß § 10 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne alle zehn Jahre fortzuschreiben.
Der aktuell geltende Landschaftsrahmenplan ist im Jahr 2001 erschienen. Seit 2025 wird der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osterholz fortgeschrieben. Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans hat der Landkreis Osterholz an ein Planungsbüro vergeben. Da es sich um einen sehr umfangreichen Fachplan handelt, wird es ein paar Jahre dauern, bis der fortgeschriebene Landschaftsrahmenplan fertig gestellt ist.
Für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ist eine Luftbildinterpretation und Geländekartierung der Biotoptypen erforderlich. Diese hat 2025 begonnen. Im elektronischen Amtsblatt Ausgabe 06/2025, veröffentlicht am 21.03.2025, wurde die Kartierung von Biotoptypen für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans im gesamten Gebiet des Landkreises Osterholz gemäß § 39 Satz 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz für 2025 und 2026 angekündigt. Im Osterholzer Kreisblatt vom 22.03.2025 wurde auf die Veröffentlichung des Amtsblattes hingewiesen.
Was beinhaltet der zukünftige Landschaftsrahmenplan?
Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz deckt das gesamte Kreisgebiet ab und stellt die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.
Der fortgeschriebene Landschaftsrahmenplan soll sich in folgende Kapitel gliedern:
Kapitel 1: Überblick über das Plangebiet.
Kapitel 2: Fachliche Vorgaben.
Kapitel 3: Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen (darunter fällt die Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden und Wasser, Klima und Luft).
Kapitel 4: Zielkonzept.
Kapitel 5: Umsetzung des Zielkonzepts.
Wofür wird der Landschaftsrahmenplan benötigt?
Der Landschaftsrahmenplan bildet eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen einschließlich seiner Erholung in Natur und Landschaft. Dabei enthält der Landschaftsrahmenplan, als nicht verbindlicher Fachplan, keine Abwägung mit anderen öffentlichen oder privaten Belangen. Die Abwägung zwischen den jeweiligen Nutzerinteressen und den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege erfolgt im Rahmen konkreterer Planungen wie beispielsweise dem Regionalem Raumordnungsprogramm und Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung können folglich im Zuge der Abwägung mit anderen Belangen in das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises sowie in die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinden einfließen.
Aktuell wird das Regionale Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osterholz neu aufgestellt. Umso dringender ist die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans, damit ein aktueller Landschaftsrahmenplan in das Regionale Raumordnungsprogramm einbezogen werden kann. Einige Inhalte, wie der Biotopverbund, werden bei der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans vorgezogen und sollen bereits Ende 2026 fertig gestellt werden, damit sie rechtzeitig in das Regionale Raumordnungsprogramm einfließen können.
Der Landschaftsrahmenplan dient der Unteren Naturschutzbehörde außerdem als Arbeitsgrundlage für ihre Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren, für die Ausweisung von Schutzgebieten sowie für die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Natur und Landschaft.
Andere Behörden und öffentliche Stellen, Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine können die Informationen des Landschaftsrahmenplanes ebenfalls für ihre Arbeit nutzen, seine Umsetzung im Einzelfall unterstützen und hierdurch an der Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt im Landkreis Osterholz mitwirken.
Wo finde ich den aktuell noch geltenden Landschaftsrahmenplan?
Der aktuell noch geltende Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz besteht aus einem Textteil von ca. 500 Seiten, 8 Textkarten, vier thematischen Karten im Maßstab 1:50.000 sowie drei Ausschnittskarten im Maßstab 1:25.000. Die Dokumente können in der rechten Spalte auf dieser Seite eingesehen und herunter geladen werden.