Gewerbliche Bauvorhaben
Mit einem vollständigen und sachlich korrekten Bauantrag tragen Sie zu einer Beschleunigung der Bearbeitung Ihres Bauantrages bei. Unsere Ansprechpartner im Baugenehmigungsverfahren für gewerbliche Bauvorhaben beraten Sie gerne in einem Informationsgespräch.
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Ziehen Sie für Informationsgespräche auch den für Ihr Bauvorhaben kompetenten Entwurfsverfasser bzw. Ihren Fachplaner hinzu.
Informationsgespräch
Im Vorgespräch klären wir in der Regel folgende Fragen:
- Welche Genehmigungen sind erforderlich?
- Welche Antragsunterlagen müssen eingereicht werden? Hier erfahren Sie auch, wie Sie zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen können.
- Welche Fachgutachten und -konzepte sind ggf. erforderlich?
- Welche Behörden sind voraussichtlich zu beteiligen?
- Wie sieht der zeitliche Ablauf des Verfahrens aus?
Erforderliche Unterlagen
Eine der Hauptursachen für Verzögerungen von Genehmigungsverfahren ist oft mangelhafte Qualität und/oder die Unvollständigkeit der Bauvorlagen. Schon bei der Erstellung der Bauvorlagen ist es daher wichtig, die gesetzlichen Vorgaben, die Vorgaben der Behörden und/oder Fachdienststellen (hier: insbesondere des Brandschutzprüfers in die Bauvorlagen mit einzuarbeiten.
Damit im Baugenehmigungsverfahren die zuständigen Fachbehörden parallel beteiligt werden können, ist der Bauantrag in 6-facher Ausfertigung einzureichen.
Für Ihren Bauantrag benötigen Sie verschiedene Formulare, die Sie sich von dieser Seite herunterladen können. Welche weiteren Unterlagen Sie im Einzelfall benötigen, teilen Ihnen unsere Ansprechpartner telefonisch bzw. im Informationsgespräch mit.
Ermittlung der Planungsgrundlagen
Von wesentlicher Bedeutung für das gesamte Genehmigungsverfahren ist auch die bauplanungsrechtliche Situation. Erst wenn Klarheit über die derzeitige und zukünftige Bebauungsmöglichkeiten Ihres Grundstückes bestehen, lässt sich die Qualität und Sicherheit der geplanten Investition sowie auch Entwicklungsmöglichkeit beurteilen.
Wenn Sie rechtsverbindlich geklärt haben wollen, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, können Sie einen Bauvorbescheid beantragen. Eine solche Bauvoranfrage ermöglicht Ihnen, ohne Vorlage kompletter Bauunterlagen die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks zu klären. Der Bauvorbescheid gilt unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage drei Jahre.
Servicegarantie
Unsere besondere Leistung für gewerbliche Bauanträge: Diese bearbeiten wir in maximal 50 Tagen. Bitte informieren Sie sich auf der u. a. Seite über die Voraussetzungen dieses Angebotes.