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Naturschutz
Sie interessieren sich für Themen des Naturschutzes, haben konkrete Fragen oder wünschen die Lösung bestimmter naturschutzrelevanter Probleme? Dann gibt Ihnen das Planungs- und Naturschutzamt des Landkreises gern Auskunft und hilft Ihnen im Rahmen des Möglichen weiter, das dieAufgaben der unteren Naturschutzbehörde wahrnimmt.
Als Naturschutzbehörde stellt sich der Landkreis Osterholz der Herausforderung, die naturgegebenen Qualitäten im Kreisgebiet und die darauf beruhende Erholungseignung so zu sichern und zu entwickeln, dass sie nachhaltig den gesellschaftlichen Ansprüchen genügen. Der rechtliche Auftrag dazu ergibt sich insbesondere aus dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.
Der Landkreis unternimmt mit Unterstützung des ehrenamtlichen Naturschutzes große Anstrengungen, die ökologisch und landschaftsästhetisch besonders wertvollen sowie landeskundlich und historisch bedeutsamen Landschaftsteile zu sichern. Er verfügt entsprechend über einen beachtlichen Bestand an Schutzgebieten und -objekten. Ein Arbeitsschwerpunkt wird zukünftig in der Sicherung derjenigen Gebiete liegen, die zum europäischen Netz Natura 2000 gehören.
Eine weitere Kernaufgabe des Naturschutzes ist die naturschutzgerechte Steuerung von Nutzungen. Ziel ist es, die Nutzung von Natur und Landschaft sowohl im unbesiedelten als auch im besiedelten Bereich so zu lenken, dass der Naturhaushalt und das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt und unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgeglichen werden.
Nicht zuletzt gehört der Artenschutz zum Aufgabenfeld des Naturschutzes. Zum einen geht es um konkrete Hilfsmaßnahmen für im Kreisgebiet vorkommende wildlebende Pflanzen- und Tierarten, zum anderen um die Haltung und den Handel heimischer und nichtheimischer wildlebender Pflanzen- und Tierarten. In diesem Zusammenhang kommt der Naturschutzbehörde auch die Rolle der Prüfungsbehörde für Tiergehege zu.
Die Naturschutzbehörde ist zudem Genehmigungsbehörde für Bodenabbau, soweit es sich nicht um Nassabbauten handelt. Für Letztere ist die Wasserbehörde zuständig. Neben den genannten hoheitlichen Naturschutzaufgaben engagiert sich der Landkreis im Rahmen besonderer Naturschutzprojekte. Stets im Fokus ist auch die Erlebbarkeit von Natur und Landschaft durch Bürger und Besucher. Auf der Basis des Wegekonzeptes Hammeniederung werden Maßnahmen zum Naturerleben sowie zur Besucherinformation und -lenkung durchgeführt.
Durch Förderprogramme der EU gewinnt darüber hinaus der Vertragsnaturschutz an Bedeutung.Weitere Informationen zu den fettgedruckten Begriffen finden Sie unter den untenstehenden Links.