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Tagesbetreuung für Kinder
Für Kinder ab 1 Jahr bis zur Einschulung besteht ein Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung. Für Kinder bis 3 Jahren kann der Rechtsanspruch in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagespflegeperson erfüllt werden. Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen werden von verschiedenen Trägern angeboten und entweder durch die Träger selbst oder die Gemeinden verteilt. Betreuungsplätze in der Kindertagespflege werden durch die Fachberaterinnen für Kindertagespflege vermittelt.
Für die Nutzung der Angebote in den Krippen und in der Kindertagespflege wird ein Kostenbeitrag erhoben. Abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie können diese Beiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Auch Hortbetreuung für schulpflichtige Kinder ist möglich und wird in gleicher Weise gefördert. Die Kita-Betreuung der Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist seit dem 01.08.2018 beitragsfrei. Bei entsprechendem Bedarf der Eltern gilt die Beitragsfreiheit bis max. 8 Std. täglich.
Der Landkreis Osterholz hat gemeinsam mit den Gemeinden einen überdurchschnittlichen Betreuungsstandard für die Krippenbetreuung etabliert. In den altersexklusiven Gruppen werden nicht mehr als 10 Kinder von nicht weniger zwei Fachkräften betreut. Die Fachkräfte sind besonders für Betreuung und Förderung von Kindern unter drei Jahren fortgebildet. Für einen Übergangszeitraum kann es im Rahmen von Einzelfallentscheidungen zur Erhöhung der Gruppengröße um 1 bis max. 2 Kinder kommen.
Seit 1994 ermöglicht das Regionale Konzept zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung für den gesamten Landkreis Osterholz einen flächendeckenden Ausbau von Betreuungs- und Förderangeboten.
Unter dem Menüpunkt Kindertageseinrichtungen finden Sie alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Osterholz sortiert nach Kommunen.