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Fachberatung für Kindertagespflege
Fachberatung für Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche, flexible und nach dem Betreuungsbedarf der Eltern konzipierte Betreuungsform, die die Bildung, Betreuung und Förderung der Kinder zum Ziel hat. Die Betreuung kann stattfinden:
- Sowohl in geeigneten Betreuungsräumen im Haushalt der Kindertagespflegepersonen, maximal 5 Kinder gleichzeitig
- als auch im Haushalt der Eltern
- oder in anderen geeigneten Räumen (Großtagespflegestelle). Hier werden maximal bis zu 10 Kinder gleichzeitig von mindestens 2 Kindertagespflegepersonen betreut.
Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII). Der Antrag wird bei entsprechender pädagogischer Qualifikation geprüft und durch das Jugendamt Osterholz erteilt. Die Kindertagespflegepersonen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
Der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab der Vollendung des 1. Lebensjahres kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in einer Kindertagespflegestelle oder einer Krippe erfüllt werden.
Nach dem täglichen Kita- oder Schulbesuch kann das Kind im Rahmen der Randbetreuung in einer Kindertagespflegestelle betreut und gefördert werden.
Insgesamt bezieht sich das Betreuungsangebot in der Kindertagespflege auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Die Vermittlung der Betreuungsplätze, Beratung von Eltern und Kindertagespflegepersonen sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt durch die Fachberatung für Kindertagespflege, Frau Nölting-Wind, Tel: 04791/9302672.