Die weltweiten Bemühungen, die globale Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten (Biodiversität) zu erhalten, wird von der Europäischen Union durch die Schaffung eines europaweiten ökologischen Netzes von Schutzgebieten mit dem Titel „Natura 2000“ unterstützt.
Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992).
Das Kürzel FFH steht für
- Fauna = Tierwelt,
- Flora = Pflanzenwelt,
- Habitat = Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten.
Die zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen, erhalten und gegebenenfalls entwickeln muss, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind.
Bereits 1979 hatte der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Richtlinie erlassen, die der FFH-Richtlinie ähnelt: Die Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, EG-Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979). Auch diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, besonders geeignete Gebiete zu benennen und zu erhalten, allerdings speziell zum Schutz wildlebender Vogelarten. Die FFH-Richtlinie klammert deshalb die Vogelarten aus.
Das Netz Natura 2000 soll aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten bestehen, wobei sich die beiden Gebietskategorien überlappen können.
Die Niedersächsische Landesregierung hat derzeit 385 FFH-Gebietsvorschläge an die EU gemeldet und zurzeit 71 Europäische Vogelschutzgebiete erklärt. Die für Natura 2000 ausgewählten Gebiete umfassen insgesamt rd. 790.000 ha = 15,4 Prozent der Landesfläche Niedersachsens inklusive der 3-Seemeilen-Zone. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz)
Die Gesamtgröße aller Natura 2000-Gebiete im Landkreis Osterholz beträgt 10.720 ha. Dies entspricht 16,5% der Gesamtfläche des Landkreises. Der Landkreis Osterholz liegt damit geringfügig über dem Landesdurchschnitt. 10 FFH- und 2 Vogelschutzgebiete liegen ganz oder teilweise im Landkreis Osterholz. Einen Überblick über diese Gebiete bietet die nachfolgende Tabelle.
Der Landkreis hat die Aufgabe, die Gebiete in geeigneter Weise zu sichern. Zur Zeit sind Teilflächen der Gebiete als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Für die Natura-2000-Gebiete werden des weiteren Maßnahmenplanungen erstellt, um die dort vorhandene Biodiversität zu schützen und zu entwickeln. Die Maßnahmenplanung ist unter den nebenstehenden Links zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete:
Ein Teil dieses FFH-Gebietes, der rechte Nebenarm der Weser, liegt größtenteils im Landkreis Osterholz: 12 km langer, sehr naturnaher Nebenarm im gezeitenbeeinflussten Bereich der Weser (Fachbegriff: Ästuar), im Übergangsbereich zwischen Brack- und Süßwasser. Im Süden ca. 40m, im Norden maximal 500m breit. An den Ufern ausgedehnte Röhrichte, viele Priele, stellenweise Weidengebüsche und Auwald. Naturschutzgebiet.
FFH-Lebensräume: Ästuarien
FFH-Tierarten: Teichfledermaus, Finte, Meerneunauge
Fläche: 1.637 ha*
Ausgedehnte, feuchte bis nasse Flussniederungen mit periodisch überschwemmten Bereichen, Moormarsch und Niedermoor, überwiegend als Wiesen und Weiden genutzt.
An der Hamme ausgedehntes Feuchtgrünland und Altarme. An der unteren Wümme gezeitenbeeinflusster, in Mäandern verlaufender Flusslauf mit ausgedehnten Röhrichten und Auwaldresten. Bachlauf der Wörpe mit Vorkommen des Schlammpeitzgers und Meerneunauges.
In den Hammehochmooren Hoch-, Übergangs- und Schwingrasenmoore, Birken-Moorwälder, regenerierende Torfabbauflächen.
Teilweise Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Insgesamt zahlreiche FFH-Lebensräume und FFH-Arten.
Fläche: 4.153 ha
Zwei voneinander getrennte Teilgebiete mit naturnahen Hoch- und Übergangsmooren, Feuchtheide, Birken-Moorwäldern. Randlich Sandheiden und Grünland.
Fläche: 250 ha
Naturnahe Laubwälder und Bachläufe in stark eingeschnittenen Tälern bilden hier den Quellbereich der Wienbeck. Kleinflächig findet sich eine der letzten Restflächen von Kalkflachmooren im niedersächsischen Tiefland. In anderen Bereichen der Bachniederung herrscht extensiv genutztes Grünland vor, dass durch Wallhecken gegliedert ist. Naturschutzgebiet "Quelltäler der Wienbeck".
Fläche: 73 ha
Kreisgrenzen übergreifendes Gebiet mit zwei international bedeutsamen Vorkommen der seltenen und bedrohten Teichfledermaus in Aschwarden und Loxstedt-Schwegen: Hier befinden sich sog. „Wochenstuben = Quartiere zur Aufzucht der Jungen. In der weiteren Umgebung wurden zahlreiche Fließ- und Stillgewässer als bedeutsame Jagdbereiche der Teichfledermäuse in das Gebiet einbezogen, z.B. der Garlstedter Abzugsgraben und Aschwarder Flutgraben.
Fläche: 456 ha*
In den Niederungen der Billerbeck und des Oldendorfer Baches finden sich vielfältige Biotopkomplexe mit naturnahen Wäldern, Sümpfen und extensiv genutztem Grünland, Hochstaudenfluren, Quellbereichen, kleinflächigen Moorheiden und weiteren wertvollen Lebensräumen. Das Gebiet ragt auch in den Landkreis Cuxhaven hinein.
Fläche: 400 ha*
Das Gebiet umfasst die gesamte Unterweser von Brake bis zur Mündung. Hier findet sich der Lebensraum des gezeitenbeeinflussten „Weserästuars“ mit Flachwasserbereichen, Brackwasser-Wattflächen, Röhrichten und salzigem Grünland. Trotz der starken Schifffahrt und vertieften Fahrrinne gilt das Weserästuar als naturschutzwürdig im europäischen Maßstab und bietet bedrohten Fischarten wie der Finte, dem Meerneunauge und dem Flussneunauge einen wichtigen Lebensraum.
Fläche: 4.107 ha*
Zwei Kleinstmoore, die früher in großen Teilen abgetorft wurden und hervorragende Regenerationsstadien entwickelt haben. Hier kommen viele, seltene Moorpflanzen-Arten, klare Moorgewässer und die „Große Moosjungfer“ vor, eine europaweit schutzwürdige Libellenart. An den Rändern der Moore finden sich feuchte Heideflächen und Waldränder.
Fläche: 11 ha
Alte Teichanlage in einem vermoorten Tal mit angrenzendem Hoch- und Übergangsmoor. Umgebend finden sich großflächige Heiden, teilweise Moorheiden und Borstgrasrasen. Hervorragend ausgeprägte, nährstoffarme Gewässer. Zum Teil Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet.
Fläche: 308 ha
Tal und Nebentäler der überwiegend naturnahen Bachlaufs der Schönebecker Aue mit seltenen Auenwäldern und weiteren wertvollen Waldlebensräumen. Randlich zum Teil feuchtes und nasses Grünland. Teilweise Landschaftsschutzgebiet.
Fläche: 97 ha
Vogelschutzgebiete:
Ein großer Teil dieses Vogelschutzgebietes befindet sich im Landkreis Osterholz und umfasst hier den Harriersand, den rechten Nebenarm der Weser und die angrenzenden Marschen bis zum Hauptdeich.
Herausragende Bedeutung als Rastgebiet für nordische Gänse, Schwäne und Limikolen: Zwergschwan, Blässgans, Nonnengans, Säbelschnäbler. Als Brutgebiet hohe Bedeutung für Röhricht bewohnende Vogelarten, Wasservögel und Limikolen. Zum Teil Naturschutzgebiet.
Fläche: 4.628 ha*
Das Gebiet umfasst die Hammeniederung, die obere Hamme- und Beekniederung sowie Teile des Hamberger Moors, Teufelsmoors und Günnemoors. Großer, zusammenhängender offener Feuchtwiesenkomplex, größtenteils auf Niedermoor, zum Teil degeneriertes Hoch- und Übergangsmoor.
Wichtiges Brutgebiet für Vogelarten des Feuchtgrünlandes und der Röhrichte. Bedeutendstes Vorkommen des Wachtelkönigs in Niedersachsen. Wichtiger Rastplatz für Wasservögel.
Weitreichende Überschneidung mit dem FFH-Gebiet 33 „Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor“. Zum Teil Landschafts- bzw. Naturschutzgebiet.
Fläche: 6.296 ha
Die mit Stern (*) gekennzeichneten Gebiete gehen deutlich über die Grenzen des Landkreises Osterholz hinaus. Angegeben ist hier die Gesamtgröße des Gebietes inkl. der Flächenanteile in den anderen Landkreisen.