Natura 2000-Gebiete
Die weltweiten Bemühungen, die globale Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten (Biodiversität) zu erhalten, werden von der Europäischen Union durch die Schaffung eines europaweiten ökologischen Netzes von Schutzgebieten mit dem Titel „Natura 2000“ unterstützt.
Grundlage des Netzes Natura 2000 ist die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch FFH-Richtlinie genannt (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992).
Das Kürzel FFH steht für
- Fauna = Tierwelt,
- Flora = Pflanzenwelt,
- Habitat = Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten.
Die zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen, erhalten und gegebenenfalls entwickeln muss, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind.
Bereits 1979 hatte der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Richtlinie erlassen, die der FFH-Richtlinie ähnelt: Die Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, EG-Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979). Auch diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, besonders geeignete Gebiete zu benennen und zu erhalten, allerdings speziell zum Schutz wildlebender Vogelarten. Die FFH-Richtlinie klammert deshalb die Vogelarten aus.
Das Netz Natura 2000 soll aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten bestehen, wobei sich die beiden Gebietskategorien überlappen können.
Die Niedersächsische Landesregierung hat derzeit 385 FFH-Gebietsvorschläge an die EU gemeldet und zurzeit 71 Europäische Vogelschutzgebiete erklärt. Die für Natura 2000 ausgewählten Gebiete umfassen insgesamt rd. 790.000 ha = 15,4 Prozent der Landesfläche Niedersachsens inklusive der 3-Seemeilen-Zone. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz)
Die Gesamtgröße aller Natura 2000-Gebiete im Landkreis Osterholz beträgt 10.720 ha. Dies entspricht 16,5% der Gesamtfläche des Landkreises. Der Landkreis Osterholz liegt damit geringfügig über dem Landesdurchschnitt. 10 FFH- und 2 Vogelschutzgebiete liegen ganz oder teilweise im Landkreis Osterholz. Einen Überblick über diese Gebiete bietet die nachfolgende Tabelle.
Der Landkreis hat die Aufgabe, die Gebiete in geeigneter Weise zu sichern. Zur Zeit sind Teilflächen der Gebiete als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete:
Vogelschutzgebiete:
Die mit Stern (*) gekennzeichneten Gebiete gehen deutlich über die Grenzen des Landkreises Osterholz hinaus. Angegeben ist hier die Gesamtgröße des Gebietes inkl. der Flächenanteile in den anderen Landkreisen.