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Flurbereinigung Teufelsmoor
„Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU) Teufelsmoor“
Auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)“ wurde am 26.04.2018 das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren „Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU) Teufelsmoor“ eingeleitet. Das Flurbereinigungsgebiet erstreckt sich über Teile der Stadt Osterholz-Scharmbeck und der Samtgemeinde Hambergen und umfasst eine Fläche von ca. 3656 ha.

Ziel des Verfahrens ist die Regeneration von Hochmoorbereichen...
- aus Gründen des Klimaschutzes (Reduzierung der Treibhausgasemissionen),
- zur Wiederherstellung hochmoortypischer Ökosysteme und
- zur Erlebbarmachung der Moorlandschaft „Teufelsmoor“.
Gleichzeitig soll die landwirtschaftliche Nutzung zusammengelegter Flächen nachhaltig gesichert werden.
Im Rahmen der Flurbereinigung sollen...
- bestehende Hochmoorregenerationsbereiche weiterentwickelt werden,
- landwirtschaftlich nicht genutzte Hochmoorflächen vernässt werden und
- als Grünland oder Sonderkultur genutzte Hochmoorflächen zu Hochmoorregeneraionsflächen bzw. extensiv genutzten Hochmoorstadien entwickelt werden.

Auf der Basis ausführlicher Grundlagenerhebungen und Maßnahmenkonzepte sowie ggf. erforderlicher wasserrechtlicher Genehmigungen sind zur Umsetzung u.a. erforderlich:
- der Erwerb privater Grundflächen (lagerichtig oder Flächentausch),
- die Neuordnung des Systems der Entwässerungsgräben sowie der Anstau von Gräben,
- die Beseitigung eutrophierter Kulturschichten und Entkusselungen (in Kombination mit Vernässungsmaßnahmen) sowie
- die Extensivierung von Grünland als Puffer zu Hochmoorregenerationsflächen.
Sowohl der Flächenerwerb als auch Wegeaus- und neubau werden durch EU-Fördermittel ermöglicht.
Der Grunderwerb in der Flurbereinigung „Flächenmanagement für Klima und Umwelt Teufelsmoor“ wird gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen (PFEIL) und wird finanziert durch die Europäische Union (EU) mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Höhe der Förderung beträgt 75 %.
Gefördert von:
