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Schutzgebiete und -objekte
Im Landkreis Osterholz sind - entsprechend der Systematik des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz - Teile der Landschaft als Schutzgebiet oder Schutzobjekt naturschutzrechtlich gesichert.
Zu den Schutzgebieten zählen die
- Natura 2000 -Gebiete (= FFH- und Vogelschutzgebiete ) sowie die
- Natur- und Landschaftsschutzgebiete.
Zu den Schutzobjekten gehören die
- Naturdenkmale,
- Geschützten Landschaftsbestandteile (hierunter fallen u.a. die Baumschutzsatzungen) sowie
- gesetzlich geschützten Biotope (Besonders Geschützte Biotope, Besonders geschützte Feuchtgrünländer, Wallhecken, Ödland und sonstige naturnahe Flächen).
Unter den nebenstehenden Menüpunkten finden sich weitere Informationen zu den einzelnen Schutzgebietstypen.
Zu berücksichtigen ist, dass sich die Schutzgebietstypen lagemäßig mehrfach überschneiden können. Eine räumliche Überschneidung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten kommt allerdings nicht vor. Letzteres gilt grundsätzlich auch für die gesetzlich geschützten Biotope untereinander.