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Gewässerschutz
Das Wasser ist eine Grundvoraussetzung für das Leben. Der Schutz der Gewässer, aber auch der Schutz der Menschen und ihrer Wirtschaftsgüter vor Hochwasserereignissen, ist Aufgabe des Landkreises Osterholz.
Aufgabenschwerpunkte:
- Genehmigen und Überwachen von Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (Heizöllageranlagen, Tankstellen u. a.) sowie Festlegen von Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Wasser gefährdenden Stoffen
- Genehmigen und Überwachen von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung (Kläranlagen, Kleinkläranlagen, Direkteinleitung von Abwasser in Gewässer, Indirekteinleitung von schadstoffhaltigem Abwasser)
- Wasserbau, Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung (Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern wie z. B. Verrohrungen und Bootsanlegern, Genehmigung von Maßnahmen der Gewässerrenaturierung, Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände, Wahrnehmung der Deichaufsicht, Aufsicht über die Gewässerunterhaltung)
- Niederschlagswasser (Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen für die Oberflächenentwässerung)
- Grundwasserschutz (Erteilung von Erlaubnissen für die Grundwasserbenutzung und die Grundwasserabsenkung, Mitwirkung bei Verfahren zur Feststellung von Wasserschutzgebieten)
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