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Naturschutzgebiete
Im Landkreis Osterholz gibt es derzeit 17 Naturschutzgebiete (NSG) mit einer Gesamtfläche von 2.188 ha. Dies entspricht 3,36% der Kreisgebietsfläche. Damit liegt der Landkreis Osterholz unterhalb des Landesdurchschnitts von 4,54%.
Die NSG wurden ausgewiesen, weil sie
- schutzbedürftigen Pflanzen- und Tierarten und ihren Lebensgemeinschaften Lebens-raum bieten,
- für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde von Bedeutung sind oder
- sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt bzw. hervorragende Schönheit auszeichnen.
Die NSG wurden durch Verordnung der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg ausgewie-sen. In einem NSG sind alle Handlungen verboten, die das NSG oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. NSG dürfen außerhalb der Wege nicht betreten werden. Näheres regelt pro Gebiet die jeweilige Schutzgebietsverordnung (VO).