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Regelungen bei witterungsbedingtem Schulausfall

Maßgeblich ist die Sicherheit des Schülerverkehrs

Anlässlich der aktuellen Jahreszeit erinnert der Landkreis Osterholz daran, dass es kurzfristig zu Schulausfällen kommen kann, wenn auf rutschigen und glatten Straßen oder aufgrund von Sturm oder anderen Wetterereignissen die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Meldung vom 11.12.2019Letzte Aktualisierung: 09.02.2020
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