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Schülerbeförderung

Allgemeine Informationen

Anspruchberechtigter Peronenkreis

Ein Anspruch auf Beförderung oder auf Kostenerstattung besteht für im Landkreis Osterholz wohnende Schülerinnen und Schüler (SuS)

  • der 1.bis 10.Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen,
  • der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen,
  • der Berufseinstiegsschule,
  • der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I -Realschulabschluss - besuchen,

wenn die nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen über die zumutbare Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule erfüllt sind:

  • bis Klasse 4: mehr als 2 Kilometer
  • Klassen 5 und 6: mehr als 3 Kilometer
  • alle übrigen Bereiche: mehr als 4 Kilometer

wobei immer die kürzeste mögliche Entfernung zwischen Wohnung und Schule maßgebend ist.

Weitergehende Informationen können Sie dem Merkblatt "Schülerbeförderung - Allgemeine Hinweise" im Downloadbereich entnehmen.

Beförderungsmittel

Die Bestimmung des Beförderungsmittels erfolgt durch den Landkreis Osterholz. Es besteht kein Wahlrecht.

Die Beförderung wird – soweit möglich – im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV durch die Bereitstellung einer kostenlosen Buskarte (TIM-Ticket) durchgeführt.

Sofern einzelne Schulstandorte nicht oder nicht vollständig mit dem ÖPNV aus dem jeweiligen Einzugsgebiet der Schule erreichbar sind, organisiert der Landkreis Osterholz grundsätzlich eine Sammelbeförderung im Taxi oder Mietwagen (Freistellungsverkehr).

Nach vorheriger Zustimmung des Landkreises Osterholz kann zur Schülerbeförderung ein privates Kraftfahrzeug gegen Erstattung der notwendigen Aufwendungen eingesetzt werden, wenn eine ÖPNV-Verbindung oder ein vom Landkreis Osterholz organisierter Freistellungsverkehr nicht zur Verfügung stehen oder die Beförderung mit dem privaten Kraftfahrzeug kostengünstiger ist. Das notwendige Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

Sofern es keine nutzbare ÖPNV-Verbindung gibt und auch keine Beförderung im Freistellungsverkehr durch den Landkreis Osterholz eingerichtet wurde,  ist diese grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten privat zu organisieren. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der entstehenden Kosten. Dieses betrifft insbesondere Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb des Einzugsgebietes oder mit überregionalen Einzugsgebiet besuchen und es daher kein passendes ÖPNV-Angebot gibt, die aufgrund der ländlichen Lage des Wohnortes eine Beförderung zur nächsten Haltestelle benötigen oder die aufgrund einer akuten Verletzung für einen sehr begrenzten Zeitraum eine Beförderung außerhalb des ÖPNV nutzen.

Für selbst durchgeführte Beförderungen besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

Ein Anspruch auf Einzelbeförderung im Freistellungsverkehr besteht in diesen Fällen nur, wenn eine selbst organisierte private Beförderung für die Erziehungsberechtigte/n / den Erziehungsberechtigten im Einzelfall objektiv unmöglich ist. Diese Unmöglichkeit ist schriftlich nachzuweisen. Das erforderliche Antragsformular finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Gut zu wissen: Wenn ihr Kind keinen Anspruch auf eine kostenlose Busfahrkarte hat, kann es den Bus natürlich trotzdem benutzen. Dazu benötigt es allerdings eine private Kundenkarte. Diese Karte erhalten Sie beim zuständigen Busunternehmen, Online beim VBN (siehe nebenstehenden Link) oder bei vielen der VBN-Vorverkaufsstellen. Die entsprechenden Fahrausweise (Monatsticket oder 7-Tage-Tickets) können dann auch im Bus gekauft werden.  Sofern ihr Kind dauerhaft den Bus nutzen soll ist das Jugendticket mit einem Preis von 30 € pro Monat im Jahresabo die günstigste Option. Alle Infos zu den aktuellen Preisen erhalten Sie auf der Seite des VBN.

Antragsverfahren

Für die Beförderung mit Bussen im öffentlichen Linienverkehr des VBN werden in der Regel TIM-Tickets ausgegeben, die zu Fahrten im gesamten Gebiet des VBN berechtigen.

Für Schülerinnen und Schüler einiger Grundschulen und der BBS ist hierfür ein Antragsverfahren erforderlich. Das Antragsformular erhalten Sie in den Sekretariaten der jeweiligen Schulen bei der Schulanmeldung oder im Downloadbereich.

Bei den übrigen Schulen erfolgt eine automatische Datenübermittlung und Anspruchsprüfung durch die Schulen und den Landkreis Osterholz.

Sofern die Mindestentfernungsgrenzen erreicht werden, wird das Ticket für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler durch den Landkreis Osterholz beim Busunternehmen bestellt und von dort an die Schulen zur dortigen Ausgabe versandt.

Weitergehende Informationen können Sie den Merkblättern "Schülerbeförderung - Allgemeine Hinweise" und  "Schülerbeförderung - Hinweise zur ÖPNV-Beförderung" im Downloadbereich entnehmen.

Fahrplanauskünfte und Ausfallmeldungen

Über www.vbn.de gelangen Sie zur allgemeinen Fahrplanauskunft des VBN. Sämtliche ÖPNV-Beförderung zu den Schulen im Landkreis Osterholz sind dort auffindbar.

Unter www.vbn.de  > Fahrtausfälle im VBN-Land erhalten Sie eine Übersicht über aktuelle Fahrtausfälle oder Sonderfahrpläne.

Ebenfalls können Sie sich über die „Fahrplaner“-App des VBN informieren. Hier finden Sie alle aktuellen Verbindungen und haben die Möglichkeit „Ihre“ Verbindungen zu abonnieren. So erhalten Sie bei Störungen (Verspätungen oder Ausfälle) eine Push-Nachricht direkt auf Ihr Smartphone. Die Fahrplaner-App ist bei Google Play und im App Store verfügbar.

Fahrtkostenerstattungen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Fahrtkostenerstattungen für Selbstzahler/Selbstfahrer möglich.  Wenn Sie unsicher sind, ob für Sie ein entsprechender Anspruch besteht, setzen Sie sich bitte mit dem Landkreis Osterholz im Vorfeld in Verbindung.

Weitergehende Informationen können Sie dem Merkblatt "Schülerbeförderung - Kostenerstattung" entnehmen. Das Merkblatt sowie das benötigte Antragsformular finden Sie im Downloadbereich. 

Beförderungen / Kostenerstattungen in bestimmten Fällen

Ein Anspruch auf Beförderung oder Kostenerstattung besteht nur zu Betriebspraktika, welche nach den Richtlinien zur Durchführung von Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie für berufsbildende Schulen durchgeführt werden. Der Anspruch ist begrenzt auf die nächst erreichbare Stelle, bei der das Praktikum der gewünschten Fachrichtung möglich ist.

Für Fahrten zum Praktikum besteht ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten maximal bis zur Preisstufe C des VBN-Tarifs für die Inanspruchnahme eines vorhandenen öffentlichen Personennahverkehrs.

Sofern ihr Kind eine Beförderung außerhalb des ÖPNV oder den genannten Sammelbeförderungen im Freistellungsverkehr, beispielsweise aufgrund eines Unfalles, einer dauerhaften Erkrankung oder einer Behinderung benötigt, setzten Sie sich bitte persönlich mit dem Landkreis Osterholz in Verbindung, um das weitere Verfahren zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass die Notwendigkeit der Beförderung oder der Kostenerstattung mit einem eindeutigen ärztlichen Attest belegt werden muss.

Eine Beförderung im Freistellungsverkehr kommt nur in Betracht, wenn eine selbst organisierte private Beförderung mit entsprechender Kostenerstattung für die Erziehungsberechtigte/n / den Erziehungsberechtigten im Einzelfall objektiv unmöglich ist. Die Unmöglichkeit ist schriftlich nachzuweisen.

Weitergehende Informationen  können Sie den Merkblättern "Schülerbeförderung - Allgemeine Hinweise" und  "Schülerbeförderung - Kostenerstattung" im Downloadbereich entnehmen.

 

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