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Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie dehnt den Wasserschutz auf alle Gewässer aus und legt klare Ziele fest, um zu gewährleisten, dass bis zum Jahr 2027 für alle europäischen Gewässer ein „guter Zustand“ erreicht wird und das europaweit eine nachhaltige Wassernutzung gewährleistet ist. Ihr Ziel ist es, die Gewässer mit ihren Ökosystemen und Wasserressourcen zu erhalten oder Ihren Zustand zu verbessern und somit auch für zukünftige Generationen zu sichern.
Der Fisch ist der deutlichste Anzeiger für die Qualität des Gewässers. Insbesondere Wanderfische benötigen nicht nur eine ausreichende Wasserqualität, sondern auch unterschiedliche Gewässerstrukturen und eine barrierefreien Weg, um ihre Laichgebiete zu erreichen. Auch wassergebundene Kleinlebewesen z. B. Fadenwürmer, Wasserasseln, Muscheln, Flusskrebse, Eintags-, Stein-, Köcherfliegen, Libellen, Wasserkäfer werden durch Querbauwerke und Verrohrungen an ihrer Verbreitung gehindert oder zumindest eingeschränkt.
Neben der Verbesserung der Durchgängigkeit in Längsrichtung ist auch eine Wiederbelebung der Auen als wichtiges ökologisches Ziel zu benennen. Weitere strukturelle Defizite sind häufig fehlende, übersandete oder verschlickte Kiesbänke, mangelhafte Ausbildung von Kleinhabitaten wie Totholz, Tiefenerosion und fehlende Gewässerrandstreifen. Eine unterschiedlich gestaltete Flußsohle bietet Laichplätze für viele Fischarten und Kleinlebewesen. Besiedelt mit zahllosen Mikroorganismen bildet dieser Lebensraum die "Leber" eines Flusses, findet doch hier ein wesentlicher Teil der Selbstreinigung eines Gewässers statt.
Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie durch Naturnahe Umgestaltung des Scharmbecker Bachs und der Wienbeck
Nach fast einjähriger Planungszeit wurden 2012 im Bereich des Scharmbecker Bachs mit Unterlauf Wienbeck auf einer Länge von insgesamt 2,3 km diverse Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt. Zielsetzung der geplanten Umgestaltung war die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit, sowie die Verbesserung der hydromorphologischen Strukturen. Umgesetzt wurden diese Maßnahmen mit Hilfe eines Kooperationsprojektes mit vielen Akteuren, dazu zählten der Gewässer- und Landschaftspflegeverband Teufelsmoor, Biologische Station Osterholz, BUND, Stadt Osterholz-Scharmbeck, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen und der Landkreis Osterholz der hierbei die Projektleitung übernahm. Als nächster Schritt wurde 2013 der Gewässerabschnitt der Wienbeck oberhalb der Bahnlinie Bremen – Bremerhaven naturnah umgestaltet. Auch hier stand die Beseitigung von Querbauwerken und die Strukturverbesserung des Gewässers im Vordergrund.
Im Gegensatz zu den Maßnahmen 2012 war diesmal der Landkreis Osterholz alleiniger Akteur und Träger der Umgestaltung. Nach Abschluss der Renaturierungsmaßnahmen besteht nun von der Hamme bis zum Oberlauf der Wienbeck für viele Gewässerorganismen ein durchgehender Lebensraum.