Inhaltsbereich
Kontrakt zwischen Politik und Verwaltung
Ein nicht unwesentlicher Standortfaktor im regionalen Wettbewerb ist eine leistungsfähige und kostenbewusste Kreisverwaltung, die sich als kundenorientierter Dienstleister versteht. Vor diesem Hintergrund vereinbaren Kreistag und Verwaltung in Kontrakten richtungsweisende Ziele. Diese Kontrakte werden in mittelfristigen Zeitabständen von Politik und Verwaltung hinterfragt und neu erarbeitet.
Um beurteilen zu können, inwiefern die Ziele erreicht werden, verfügt jedes Ziel über einen sogenannten Erfolgsfaktor. Diese werden durch ein Berichtswesen jährlich ausgewertet und die Maßnahmen in ihrer Wirkung hinterfragt. Der Kontrakt 2026 verfolgt folgende Ziele:
I. Stabile Finanzen
I.1 Der Landrat legt dem Kreistag ein zukunftsweisendes Konzept zur Investitionsplanung unter Berücksichtigung nachfolgender Bedingungen zur Beschlussfassung vor:
- Bei der Haushaltsplanung werden zukünftig Investitionen über den Finanzplanungszeitraum hinaus berücksichtigt.
- Dabei ist/sind
- ein Investitionsbudgetrahmen mit Schwankungsbereich,
- ein Mindestvolumen zur Aufnahme in die Investitionsplanung,
- Kriterien der Maßnahmenpriorisierung einschließlich freiwilliger Leistungen und
- die Vorgehensweise des Landkreises (u.a. vorgezogener Finanzausschuss)
festzulegen. Das Konzept soll spätestens zur Haushaltsberatung 2025 umgesetzt werden können.
I.2 Bei absehbaren größeren Aufgabenveränderungen, die erhebliche Auswirkungen auf Abläufe, Personalbedarfe oder Strukturen haben können, werden die Ämter durch Geschäftsprozessoptimierungen unterstützt.
I.3 Die Basis für die Personalkosten stellen die Brutto-Personalkosten 2023 dar (Plan: 39.926.500 €). Zugelassen wird lediglich eine jährliche Steigerungsrate in Höhe der vorgegebenen tarif- und besoldungsrechtlichen Vorgaben sowie ab 2024 jährlich zusätzliche Personalausgaben bis maximal 3 % der geplanten Brutto-Personalkosten des Vorjahres. Dies gilt für sämtliche zusätzliche Stellen bzw. Stellenanteile (befristet oder unbefristet). Nicht hinzugerechnet werden Personalkosten, für die eine externe Finanzierung vorliegt, z.B. über Projektgelder.
I.4 Zur Steuerung der Personalstellen und –kosten wird grundsätzlich eine systematische Stellenbemessung bei vorhersehbaren Stellenneubesetzungen (Ruhestand, Elternzeit etc.) durchgeführt.
II. Integration, Bildung und Beschäftigung fördern
II.1 Mindestens 50 % der im Jahr 2022 als Flüchtlinge ins SGB II gewechselten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus der Ukraine sind im Jahr 2026 nicht mehr im Leistungsbezug.
II.2 Die SGB II-Quote im Landkreis liegt unter dem Landesdurchschnitt.
II.3 Der Anteil der U-25 ELB (erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 25 Jahre) an der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe liegt unter dem Landesdurchschnitt.
II.4 Mindestens 20 jungen Menschen wird jährlich im Rahmen der Jugendwerkstatt die Möglichkeit gegeben über den zweiten Bildungsweg einen Schulabschluss zu erlangen.
II.5 Durch abgestimmte und bedarfsgerechte Maßnahmen aus dem schulbezogenen Unterstützungskonzept des Landkreises erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit für individuell gelingende Schulbiografien. Die Anzahl (Abschlussquote) der Jugendlichen, die mindestens einen Hauptschulabschluss erreichen, liegt über dem Landesdurchschnitt.
II.6 Die Integration von Jugendlichen ins Ausbildungssystem wird verbessert. Dies gilt regional besonders für die Bereiche Erziehung, Pflege und Handwerk. Die Zahl der Auszubildenden im Landkreis Osterholz wird erhöht.
II.7 Alle (100%) Eltern mit Neugeborenen im Landkreis kennen die bestehenden Elternbildungs- und Förderangebote (Frühe Hilfen) des Familienservice. Mindestens 60 Familien / Jahr werden mithilfe der Programme Opstapje und HIPPY begleitet. Ganz überwiegend (80%) kann mit dieser Unterstützung ein gelingender Übergang in die Grundschule gesichert werden, ohne dass es zu Zurückstellungen bei der Einschulung kommt.
II.8 Die Familienbegleitung soll im Jahresdurchschnitt mindestens 40 Familien schnell und effektiv in ihren Lebenslagen unterstützen. Die zu Beginn der Unterstützung vereinbarten Ziele haben positive Auswirkungen und werden (zu mindestens 80 %) erreicht.
II.9 Das Angebot der Erwachsenenbildung als eigenständige Säule des Bildungswesens ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu lebenslangen Lernprozessen. Die Teilnehmendentage nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) dienen hierfür als Bemessungsgrundlage. Die Zahl der Teilnehmendentage wächst auf Basis der Zahlen aus dem Jahr 2021 jährlich um 2.000 Teilnehmendentage.
III. Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Biodiversität stärken
III.1 Der Landkreis berät die kreisangehörigen Kommunen bei der Entwicklung passgenauer und bedarfsgerechter Gewerbeflächen. Dazu wird ein gemeinsamer Moderationsprozess mit dem Ziel qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Gewerbeflächenentwicklung initiiert.
III.2 Der Landkreis unterstützt unternehmensspezifische, regionale und überregionale Angebote zur Förderung von Innovationen und entwickelt diese weiter. Ansätze sind Best-Practice-Projekte, die Unternehmens-Förderung des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen, die wirtschaftliche Nutzung von grünem Wasserstoff sowie Konzepte zur nachhaltigen Energiegewinnung und Digitalisierung der Unternehmen.
III.3 Der Landkreis setzt den Breitbandausbau gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen fort. Ziel ist die möglichst flächendeckende eigenwirtschaftliche Realisierung der Gigabitversorgung.
III.4 Der Landkreis erarbeitet ein Kreismobilitätskonzept. In priorisierter Reihenfolge sind die Handlungsfelder die Verringerung von Mobilitätserfordernissen, der Radverkehr, der Fußverkehr, der ÖPNV und das Straßennetz für den motorisierten Verkehr.
III.5 Der Landkreis verbessert seine Radinfrastruktur kontinuierlich für die alltägliche als auch touristische Radmobilität. Ziel bleibt die Etablierung als ADFC-RadReiseRegion.
III.6 Der Landkreis setzt sich aktiv für den Erhalt der Biodiversität ein. Dafür unterstützt er das Projekt „Blaues Band Auenlandschaft Untere Wümme“.
III.7 Die musealen Strukturen im Worpsweder Museumsverbund e. V. werden zeitgemäß, wettbewerbsfähig und zukunftsfest weiterentwickelt. Der Landkreis fördert als wesentlicher Zuschussgeber die Verstetigung der Zusammenarbeit und die weitere Professionalisierung aller Arbeitsbereiche.
III.8 Der Landkreis entwickelt den „Naturpark Teufelsmoor“.
IV. Energiewende und Klimaschutz
IV.1 Die Klimaschutzziele des Landkreises werden kontinuierlich fortgeschrieben und umgesetzt. Dies erfolgt im Rahmen der im Integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten Grundsätze.
IV.2 Der Landkreis entwickelt Beratungsangebote im Bereich „Erneuerbare Energien“ und „Energieeffizienz“ für Unternehmen und Privathaushalte weiter. Projekten zur Wärmeversorgung kommt dabei eine besondere Priorität zu.
IV.3 Der Landkreis setzt sich aktiv für die Verringerung von Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden ein und bewirbt sich beim Land darum, Pilotregion Moorbodenschutz sowie Standort des Moor-Kompetenzzentrums zu werden. Aktivitäten zum Moorbodenschutz werden dabei gemeinsam mit Partnern gebündelt.
IV.4 Bei jeder Vergabe öffentlicher Aufträge wird bezogen auf den Auftragsgegenstand geprüft, inwieweit Aspekte einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Beschaffung sachgerecht bei den Anforderungen des Auftrages berücksichtigt werden können.
IV.5 In der kreiseigenen Fahrzeugflotte wird die Anzahl der Elektrofahrzeuge sukzessive erhöht.
IV.6 Der Landkreis begrüßt Energiewende-Projekte und begleitet diese als Genehmigungsbehörde durch eine explizit für diese Aufgabe vorgesehene Stelle.
V. Leistungsstarke digitale Verwaltung
V.1 Der Landkreis Osterholz bleibt insbesondere durch den Ausbau der Gesundheitsförderung, der Weiterentwicklung der Personalgewinnung, einer modernen Organisationsstruktur und einer gezielten Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung einer der attraktivsten Arbeitgeber der Region.
V.2 Der Landkreis Osterholz besetzt durch die Erprobung und ggf. Implementierung neuer Ausbildungsmarketingmaßnahmen sowie interner Angebote für Auszubildende, vielseitige Praktikumsplätze und die Teilnahme an Berufsmessen seine angebotenen Ausbildungsplätze und bleibt ein bekannter und attraktiver Ausbildungsbetrieb in der Region.
V.3 Der für eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Personalentwicklung erforderliche Etat wird für das Jahr 2024 auf 425.000 Euro festgesetzt und für die Folgejahre zuzüglich einer jährlichen Steigerungsrate von 6,5 % garantiert.
V.4 Alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung sind auch online verfügbar. Ausgenommen sind Dienstleistungen, die nach den Grundsätzen des Onlinezugangsgesetzes nicht zu digitalisieren sind, weil sie aus faktischen oder rechtlichen Gründen nicht digitalisiert werden können oder dürfen oder ein grobes Missverhältnis zwischen Kosten und Nutzen entstehen würde. Geeignete Dienstleistungen sind vollautomatisiert und können 24/7 in Anspruch genommen werden.
V.5 Die Kreisverwaltung kann überwiegend medienbruchfrei digital arbeiten. Digitalisierte Dienstleistungen sollen einen Beitrag zur Aufgabenentlastung leisten, insbesondere durch die Automatisierung von (Teil-) Prozessen.
V.6 Im Interesse einer zielorientierten effektiven Personalwirtschaft bleibt die Zuständigkeit bei Personalentscheidungen unverändert:
Der Kreistag ist für alle Entscheidungen zuständig, die den Landrat und die Dezernatsleitungen betreffen. Der Kreisausschuss ist für alle Entscheidungen zuständig, die Amts- und Stabsstellenleitungen betreffen. Der Landrat ist für alle übrigen Entscheidungen zuständig.
Der aktuelle Kontrakt kann wie alle bisherigen Kontrakte in den nachfolgend aufgeführten Anlagen im Detail eingesehen werden.