Inhaltsbereich
Wassergefährdende Stoffe
Weit verbreitete wassergefährdende Stoffe sind Heizöl, Dieselkraftstoff, Benzin, Altöl oder Lösemittel. Bei unsachgemäßigem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besteht die Gefahr, dass der Boden oder die Gewässer verunreinigt werden. Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen schreibt der Gesetzgeber daher eine behördliche Überwachung vor.
Man unterscheidet Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach deren Verwendungszweck. So gibt es z. B. Anlagen zum Lagern wie Heizölverbraucheranlagen, Anlagen zum Abfüllen wie Tankstellen, Anlagen zum Behandeln wie chemische Reaktoren oder Anlagen zum Verwenden wie Erdwärmesonden.
Der Landkreis Osterholz ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Privathaushalten, in der Landwirtschaft sowie in Gewerbebetrieben, die nicht der immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven unterliegen.