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Gewaltschutz
Die Gewaltschutzberatungsstelle berät und betreut Menschen, die Gewalt im sozialen Nahraum erleben.
Gewalt im sozialen Nahraum meint jede Form von Gewalt in persönlichen Beziehungen, vor allem in Partnerschaften, Ex-Partnerschaften und Familie. Sie umfasst alle Handlungen körperlicher, psychischer, sexueller und finanzieller Gewalt. Sie kommt in allen Altersstufen, Kulturen und sozialen Schichten vor, unabhängig vom Geschlecht, Bildungsniveau, Einkommen oder gesellschaftlichen Status.
Die Beratung umfasst die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven, eigene Grenzen und Potenziale für Problemlösungen zu finden und bei Bedarf die Vermittlung an weitere NetzwerkpartnerInnen und Hilfeeinrichtungen.
Darüber hinaus wird über rechtliche Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt beraten und bei der Antragstellung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis) unterstützt. Kernstück des Gewaltschutzgesetzes ist die Regelung zur Wohnungsüberlassung (unabhängig von Besitz oder Mietvertrag) sowie weitere Schutzanordnungen wie das Näherungs- und Kontaktverbot. Die Schutzanordnungen und Wohnungszuweisungen sind in der Regel befristet.
Fühlen sich von Gewalt Betroffene zu Hause nicht mehr sicher oder schätzt die Polizei das Gefahrenpotential in der Wohnung zu hoch ein, besteht die Möglichkeit einer sicheren Unterbringung.
Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenfrei.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Weitere Beratung erhalten Sie unter:
Bundesweites, mehrsprachiges Beratungsangebot für Betroffene, Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte "Gewalt gegen Frauen": 116 016
Bundesweite Hilfetelefon Gewalt an Männern: 0800 123 99 00
24-Std. Frauen-Notruf für Frauen mit Wohnsitz im Landkreis Osterholz, die akut untergebracht werden müssen: 01525 79 73 290