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Deiche
Weil Wasser in Verbindung mit dem Wetter Überschwemmungen, Sturmfluten und damit erhebliche Zerstörungen verursachen kann, ist der Hochwasserschutz, und damit einhergehend die Kontrolle der Unterhaltung von Deichen, ein wichtiges Aufgabenfeld des Landkreises Osterholz.
Die Ereignisse des Oder-Hochwassers 1997 sowie des Elbe-Hochwassers 2002 und 2013 haben für jedermann eindrucksvoll gezeigt, wie plötzlich und unerwartet es zu Hochwasserwellen in den Flüssen kommen kann und welche Folgen daraus für den Menschen erwachsen können.
Gerade in Zeiten, wo der „blanke Hans“ nicht gegenwärtig ist, keine spektakulären Sturmfluten zu verzeichnen sind und trockene, heiße Sommer in Erinnerung sind, muss man sich immer wieder darüber im Klaren sein, dass nur die ständige ordnungsgemäße Unterhaltung der Deiche den bestmöglichen Schutz bei Hochwasser und Sturmflut gewährleistet.
Deichverbände haben die Aufgabe der Deichunterhaltung. Der Landkreis ist zuständig für die Überwachung der Deichunterhaltung.
Die Deichkrone ist kein Wanderweg, es sei denn sie ist ausdrücklich dafür ausgewiesen, auch ist der Deich kein Terrain, um darauf mit Pferden auszureiten, denn dabei entstehen große Schäden an der Grasnarbe.
Im Landkreis Osterholz gibt es 3 Deichverbände, die für den Hochwasserschutz an der Weser, Hamme, Lesum und Wümme zuständig sind. Es sind dies der:
- Deichverband Osterstader Marsch (Weser)
- Deichverband Ritterhude (Hamme und Lesum)
- Deich- und Sielverband St. Jürgensfeld (Wümme und Hamme)
Der Landkreis Osterholz ist als untere Deichbehörde gemäß den Bestimmungen und Ausführungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) unter anderem zuständig für Genehmigungen bzw. Erlaubnisse nach §§ 14 bis 16 NDG.