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Bodenschutz und Altlasten
Die Kreisabfallwirtschaft des Landkreises Osterholz ist als Untere Bodenschutzbehörde zuständig für den Bodenschutz.
Das Bodenschutzrecht besteht aus dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Für das Land Niedersachsen wurde von der Landesregierung das ergänzende Niedersächsische Bodenschutzgesetz (NBodSchG) erlassen.
Boden im Sinne des Gesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste soweit sie die natürliche Funktion als
- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
- Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zu Schutz des Grundwassers erfüllt.
Der Boden schließt die flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und die gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten ein.
Ziel des Bodenschutzgesetzes ist die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der ursprünglichen Bodenfunktionen und findet Anwendung auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten, soweit die Vorschriften des Abfallrechtes, des Düngerechtes usw. die Bodeneinwirkungen nicht regeln:
- Schädlichen Bodenveränderungen sind abzuwehren,
- verunreinigter Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Grundwasser- und Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren und
- es ist Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Der Verursacher einer Bodenverunreinigung oder einer Altlast sowie dessen Rechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück sind zur Sanierung verpflichtet.
Das Abfallrecht besteht seit 1972. Vor dieser Zeit entstanden in der ganzen Bundesrepublik verteilt "Schuttkuhlen", wilde Müllkippen, Gemeindekippen und mehr oder weniger organisierte Mülldeponien, die heutigen Altablagerungen mit Rattenplagen, Gestank und ständig aufflackernden Bränden. Erst das Abfallgesetz regelte die ordnungsgemäße Abfallentsorgung. Im Laufe der Zeit entstand daraus mit allen Wandlungen und Fortschritten das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit der Priorität der Verwertung. Anfang der 90er Jahre wurden alle Altablagerungen erfasst und Daten gezielt ermittelt. Es entstand das Altlastenverzeichnis. Der Landkreis besitzt 110 Anlagen. Wenige wurden saniert und über einige gibt es Untersuchungsberichte und Gutachten.
Aus alten Industriebrachen, in denen möglicherweise auch mit Wasser gefährdenden Stoffen umgegangen wurde oder Schlacken, Aschen bzw. andere gefährliche Abfälle anfielen, entstanden Altstandorte und kontaminierten Betriebsflächen. Viele sind registriert bzw. teilweise bereits saniert.
Bei Übernahme alter Industrie- bzw. Gewerbestandorte und bei Bauplanungen im Bereich kontaminierter Flächen oder Altablagerungen ist es aufgrund ggf. bestehender Informationen dringend geraten die Untere Bodenschutzbehörde frühzeitig zu beteiligen. Die Art und der Umfang möglicherweise erforderlicher Untersuchungen bzw. Sanierungsmaßnahmen sind mit ihr abzustimmen.
Viele Fachbüros mit Ingenieure, Chemiker und Geologen haben sich spezialisiert und können effektiv und auch kostengünstig (zunächst in kleinen Schritten) Erkenntnisse erzielen. Für Informations- und Beratungsgespräche steht der genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.