Altablagerungen sind meist wilde Ablagerungen von Müll und Abfällen, die bis zum Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes 1972 und der Einführung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung in der Nähe von Siedlungsbereichen betrieben wurden. Im Landkreis befinden sich 110 Altablagerungen, die Anfang der 90'er Jahren erfasst und deren Daten gezielt ermittelt wurden. Eine Altablagerung kann mit möglichen gefährlichen Abfällen und Stoffen zu Grundwasserverunreinigung und gesundheitlichen Schäden führen und so zur Altlast werden.
Um zu wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der Unteren Bodenschutzbehörde beantragen.