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Ersatz (wegen Diebstahl oder Verlust)

Allgemeine Informationen

Ist der Führerschein durch Diebstahl oder Verlust abhanden gekommen oder anderweitig unbrauchbar geworden, muss ein Ersatz-Führerschein beantragt werden. Grundsätzlich wird ab dem Zeitpunkt des Verlustes oder Diebstahls zunächst eine Wartezeit von etwa 8 Wochen empfohlen.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch),
  • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein ein Papierführerschein war und dieser nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
  • 43,90 €
  • ggf. zzgl. 6,50 € für den Direktversand
  • ggf. zzgl. 11,20 € für einen vorläufigen Führerschein
  • ggf. zzgl. 30,00 € für einen Express-Führerschein
  • Bitte beachten Sie, dass die Vor-Ort-Bezahlung von Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes nicht in bar sondern ausschließlich per Girocard, Debit- und Kreditkarte sowie Google- und Apple Pay möglich ist.

Bearbeitungsdauer
  • regulär: ca. 3 Wochen 
  • express: 3-5 Werktage 
Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

Bemerkungen
  • Sollte der verlorene bzw. gestohlene Führerschein nach Antragstellung wieder auftauchen, ist dieser in der Führerscheinstelle unverzüglich abzugeben.
  • Führerscheine im Express-Verfahren müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. 
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