Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht wird grundsätzlich auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis festgesetzt. Die Fahrerlaubnis wird nur auf Antrag neu erteilt.
Ist die Fahrerlaubnis wegen Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholgehalt von 1,60 ‰ oder mehr entzogen worden oder handelt es sich um einen wiederholten Entzug, ist eine medizinisch-psychologische Eignungsbegutachtung durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Dies gilt auch, wenn wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde.