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Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für das NSG/LSG Unterwesermarsch

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Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Unterwesermarsch“ (NSG OHZ 12) und das Landschaftsschutzgebiet „Unterwesermarsch“ (LSG OHZ 21) im Landkreis Osterholz sowie zur Änderung des Naturschutzgebietes „Teichfledermausgewässer in der Gemeinde Schwanewede“ (NSG OHZ 8) im Landkreis Osterholz.

Allgemeine Informationen

Landwirtschaftliche Betriebe können Ausnahmen von bestimmten Verordnungsregelungen beantragen, wenn sie alternative Maßnahmen oder Bewirtschaftungsweisen vorlegen, die die Verordnungsziele ebenfalls erreichen. Diese Ausnahmeanträge basieren auf individuellen Betriebskonzepten, die von den Landwirten mit Unterstützung des Landkreises erstellt werden können. Die Landwirte haben nun noch etwa dreieinhalb Jahre Zeit, um diese Konzepte zu entwickeln, bevor Regelungen zur Düngung, Bodenbearbeitung und Beweidung im Januar 2027 in Kraft treten. Für genauere Informationen klicken Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Rahmen der Antrages müssen Angaben zu den bewirtschafteten Pacht- und Eigentumsflächen innerhalb des NSG und LSG Unterwesermarsch gemacht werden. Hierzu wird es im Antrag sog. Uploadfelder zum Hochladen von entsprechenden Dokumenten geben.

Zur Übermittlung der o.g. Angaben, kann die Anlage A dienen. Sie kann als PDF- oder Excel-Datei sowohl auf dieser Seite unter "Dokumente" als auch im Antragsformular selbst heruntergeladen und ausgefüllt werden. Auch andere Dokumente wie bspw. ANDI-Tabellen können verwendet und im Antragsformular hochgeladen werden.

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