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Tierschutz
Eine Hauptaufgabe des Veterinäramtes ist die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art (z. B. landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, zoologische Handlungen) nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien, aber auch die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtbetrieben.
Laut Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dieses Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Zudem muss er über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Überprüfungen werden als Stichproben durchgeführt oder sie erfolgen aufgrund von Hinweisen/Anzeigen von Bürgern oder anderen Behörden, z. B. der Polizei.
Die Tierärzte des Veterinäramtes werden dann die Tierhaltung überprüfen und ggf. notwendige Maßnahmen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer konkreten Anordnung an den Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis hin zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.