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Soziales und Integration
Menschen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und auch von anderer Seite nicht ausreichend unterstützt werden, können beim Sozialamt des Landkreises oder ihrer Wohnsitzgemeinde Hilfe beantragen.
Sie haben ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe, die Ihrem besonderen Bedarf entspricht, Sie zur Selbsthilfe befähigt, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und die Führung eines menschenwürdigen Lebens sichert.
Beim Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde können auch Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beantragt werden.