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Niederschlagswasserbeseitigung
Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer (oberirdisches Gewässer oder unterirdisches Gewässer = Grundwasser) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Während man früher in bebauten Gebieten das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser direkt in ein Gewässer oder in eine Regenwasserkanalisation geleitet hat, ist dies heute, dort wo die anstehenden Bodenarten eine Versickerung des Regenwassers zulassen, wasserwirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Die negativen Auswirkungen von Direkteinleitungen sind unter anderem:
- ein Absinken des örtlichen Grundwasserspiegels
- zusätzliche stoffliche Belastungen für die Fließgewässer
- Überlastung der Gewässer bei Starkregen (Hochwasser)

Jeder Grundstückseigentümer kann aktiv seinen Beitrag dazu leisten, den natürlichen Wasserhaushalt in seinem Wohnbereich zu stützen, in dem er das Regenwasser dort versickern lässt, wo es anfällt - auf den Grundstücken selbst.
Das von bebauten oder befestigten Flächen abfließende, gesammelte Niederschlagswasser (Regenwasser) gilt vom Gesetz her als Abwasser.
Niederschlagswasser von Flächen mit einem hohen Belastungspotential ist vor der Einleitung in ein Gewässer vorzubehandeln.