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Kreisbehindertenbeirat
Ziel des am 01. Januar 2008 in Kraft getretenen Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1 NBGG).
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben zur Unterstützung bei der Verwirklichung dieses Zieles einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einzurichten.
Der Kreistag hat am 11.06.2008 die Satzung für den Kreisbehindertenbeirat beschlossen. Die konstituierende Sitzung fand am 11. Dezember 2008 statt. In durchschnittlich vier Sitzungen jährlich beschäftigt sich der Behindertenbeirat schwerpunktmäßig mit aktuellen Themen, die behinderte Menschen und ihre Angehörigen von Interesse und Bedeutung sind.
Diese Sitzungen sind öffentlich, und es findet stets eine Bürgerfragestunde statt. Die Inhalte der entsprechenden Sitzungen entnehmen Sie bitte jeweils in der Vorwoche der örtlichen Tagespresse.
Soweit themenbezogen kein anderer Veranstaltungsort geplant ist, finden die Sitzungen jeweils im großen Sitzungssaal im Erdgeschoss des Kreishauses statt.
Nähere Informationen erhalten Sie auch beim Behindertenbeauftragten des Landkreises, der gleichzeitig Vorsitzender des Kreisbehindertenbeirates ist, derzeit Herr Michael Schumacher. Der Behindertenbeauftragte vermittelt und berät in vielen Lebenslagen. Erfahrung und Kontakte zeichnen seine Arbeit aus. Gespräche mit Betroffenen, Behörden und Organisationen wie z.B. auch dem Landesbehindertenbeirat sind das A und O seiner Arbeit.