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Katastrophenschutz
Der Landkreis Osterholz ist für sein Gebiet die zuständige Katastrophenschutzbehörde, wobei es "den Katastrophenschutz" als reine Fachaufgabe eigentlich nicht gibt. Katastrophenschutz kann vielmehr als ein Organisationsprinzip beschrieben werden, das die einzelnen Fachdienste, wie Brandschutz, Sanitätsdienst, Bergungsdienst usw. im Katastrophenfall zusammenführt und koordiniert. Katastrophenschutz ist Ländersache.
Eine Katastrophe ist in Niedersachsen rechtlich gesehen "ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert."
Grundsätzlich ist die Abwehr der unterschiedlichsten Gefahren eine Aufgabe der Gemeinden. Bei Vorliegen einer Katastrophe kann der Landkreis Osterholz jedoch die Gesamtverantwortung an sich ziehen und die Bekämpfungsmaßnahmen zentral leiten. Für diese Zwecke ist ein Katastrophenschutzplan aufzustellen, der eine umfangreiche Datensammlung aller zur Verfügung stehenden Einheiten, Ansprechpartner und Arbeitsmittel darstellt.
Für die Bekämpfung der Katastrophen können unterschiedliche Einheiten eingesetzt werden. Der Brandschutz wird durch die Feuerwehr, insbesondere die Kreisfeuerwehrbereitschaft sichergestellt. Für den Sanitäts- und Betreuungsdienst stehen Einheiten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und für den Bergungsdienst das Technische Hilfswerk (THW) zur Verfügung. Im Bereich der Wasserrettung stellt die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Einsatzkräfte bereit. Diese Einheiten können durch Kräfte der Polizei, der Bundeswehr und der Bundespolizei verstärkt werden.
Neben der behördlich organisierten Hilfe kommt der Selbsthilfe der Bevölkerung eine entscheidende Rolle zu - nicht nur im Katastrophenfall! Jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger sollte im Notfall in der Lage sein, die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte mit den Maßnahmen der ersten Hilfe zu überbrücken, ferner sollten allgemeine Verhaltensregeln im Notfall bekannt sein. Im Landkreis Osterholz werden Lehrgänge für Erste Hilfe von den Hilfsorganisationen DRK und DLRG angeboten. Außerdem bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Broschüre mit dem Titel "Für den Notfall vorgesorgt" mit einer dazugehörigen "Checkliste für den Haushalt" zum Download an.