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Hilfen in finanziellen Notlagen
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt seit mehr als 25 Jahren schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Die Landesstiftung Familie in Not hilft auch, wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen in finanzielle Not geraten und von anderer Seite keine Unterstützung möglich ist, z.B. bei
- Eintritt eines Todesfalles,
- schwerer oder lang dauernder Krankheit,
- Arbeitslosigkeit,
- Scheidung oder Trennung.
Anträge können beim Familienservice und nachfolgenden Ansprechpartnern gestellt werden:
- Diakonisches Werk des ev.-luth. Kirchenkreises, Tel.: 04791 / 80 68 0
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Osterholz e.V. Frau Bünning, Tel.: 04791 / 98 27 27
Sie erreichen uns telefonisch montags von 14 Uhr bis 16 Uhr und mittwochs von 9 Uhr bis 11 Uhr.