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Hilfen an eingeschulten Kindern und Jugendlichen
Schulassistenz
Die Schulassistenz hat das Ziel, die Teilhabe an schulischer Bildung von Kindern und Jugendlichen unabhängig von der Art Art und der der Schwere der Behinderung zu unterstützen. Bei Schulassistenzen handelt es sich um begleitende Hilfen und um Unterstützungsleistungen, damit die Teilhabe an der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ermöglicht wird und die individuell erreichbaren Bildungsziele erlangt werden können. Die aufgaben der Schulassistenz grenzen sich dabei von den schulischen Aufgaben ab, die den Kernbereich der pädagogischen Arbeit darstellen.
Art, Form und Umfang der Assistenzleistung richtet sich nach den Ergebnissen der individuellen Bedarfsermittlung im Einzelfall. Der individuelle Bedarf wird durch die Fachstelle Teilhabe festgestellt.
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Autismustherapie
Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung haben die Möglichkeit, durch ihre Sorgeberechtigten einen Antrag auf einen Autismustheraphie zu stellen. Ziel der Autismustheraphie ist eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung. Die Theraphie umfasst die Förderung der Stärken und der eigenen Fähigkeiten sowie die Unterstützung im Umgang mit anderen Menschen und das Erlernen von Handlungsabläufen.