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Hilfe beim Wohnen
Wohnen stellt einen wichtigen Bereich im Leben dar. Die Eingliederungshilfe bietet hier mehrere Möglichkeiten Menschen mit Behinderung zu helfen, möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu wohnen.
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Besondere Wohnformen
Besondere Wohnformen hießen früher stationäres Wohnen. Im Jahr 2020 wurden diese durch ein umfassendes Gesetzespaket, dem Bundesteilhabegesezt (BTHG), umbenannt.
In einer besonderen Wohnform wohnen mehrere Menschen mit Behinderung zusammen. Die Personen benötigen viel Hilfe und können nicht alleine wohnen. Hier arbeiten mehrere Fachkräfte, die die Leistungsberechtigten am Tag und auch in der Nacht unterstützen.
Das Ziel ist es, den Menschen mit Behinderung anzuleiten, möglichst die eigene Selbständigkeit zu erhalten bzw. diese zu erarbeiten.
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Ambulant betreutes bzw. unterstütztes Wohnen
Hier wohnt der Mensch mit Behinderung in einer eigenen Wohnung oder auch in einer Wohngemeinschaft.
Assistenzkräfte kommen in regelmäßigen Abständen zu der Person nach Hause und arbeiten mit ihr an Zielen zu Verselbständigung und zur Sozialen Teilhabe.
Wichtig hierbei: Das Ziel der Selbständigkeit wird Anleitung verfolgt. Es handelt sich nicht um eine Haushaltshilfe, die die Aufgaben ersetzend übernimmt.
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Hinweise:
Für die Leistungen ist eine Einkommens- und Vermögensprüfung notwendig.
Bei Einzug in eine besondere Wohnform: Wenn vor Einzug Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) über die Wohnortgemeinde bezogen wurden, geht die Zuständigkeit ebenfalls auf die Fachstelle Teilhabe über.
Assistenzleistungen können auch als persönliches Budget beantragt werden. Die Dienstleister rechnen dann nicht direkt mit der Fachstelle Teilhabe ab, sondern die Leistungsberechtigten erhalten monatlich eine vorher festgelegte Geldleistung als Budget ausgezahlt, mit dem sie sich selbst die Eingliederungshilfeleistungen einkaufen, Dies macht die Leistung flexibler und selbstbestimmter.
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Erklärt in leichter Sprache:
Wohnen ist ein wichtiger Bereich im Leben.
Jeder Mensch soll das Gefühl haben:
Hier bin ich zu Hause.
Menschen mit Behinderungen brauchen oft Hilfe im Alltag.
Deshalb gibt es besondere Wohn-Formen.
Und es gibt ambulant betreutes Wohnen.
Was ist eine besondere Wohn-Form?
Das ist ein Haus.
In dem Haus wohnen mehrere Menschen mit Behinderungen zusammen.
Jeder hat ein eigenes Zimmer.
Küche und Wohn-Zimmer benutzen alle zusammen.
Es sind immer Fach-Kräfte da.
Die Fach-Kräfte sind ausgebildet.
Sie können Ihnen helfen.
Zum Beispiel:
bei der Körper-Pflege,
beim Essen machen
oder beim Putzen.
Wichtig ist:
Die Hilfe ist ein Angebot für Sie.
Sie können auch sagen:
Diese Hilfe möchte ich nicht.
Sie sollen möglichst selbstständig sein.
Sie können mitbestimmen.
Dafür gibt es eine Bewohner-Vertretung.
Was ist ambulant betreutes Wohnen?
Sie wohnen in einer eigenen Wohnung.
Vieles können Sie allein.
Bei anderen Dingen brauchen Sie Hilfe.
Dafür gibt es Fach-Kräfte.
Beim ambulant betreuten Wohnen sind die Fach-Kräfte nicht immer da.
Sie machen einen Termin.
Dann kommt eine Fach-Kraft.
Sie besprechen mit der Fach-Kraft:
Diese Hilfe möchte ich.
Diese Hilfe möchte ich nicht.
Quelle: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/leichte_sprache/eingliederungs_hilfe/wohnen-205690.html