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Heimaufsicht
Der Landkreis Osterholz ist die zuständige Heimaufsichtsbehörde über die Alten- und Pflegeheime im Kreisgebiet.
Aufgabe der Heimaufsicht ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden.
Die Heimaufsicht hat deshalb die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherzustellen. Außerdem wird darauf geachtet, dass die von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu entrichtenden Entgelte nicht in einem Missverhältnis zu den Leistungen des Heimträgers stehen.
Die Heimaufsicht hat auch Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Heimbewohnern und deren Angehörigen, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt sowohl für die Gründung einer Einrichtung als auch deren regelmäßige Überwachung.