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Genealogie im Kreisarchiv
Älteste Quellen zu den Personenstandsdaten sind die Kirchenbücher. Sie werden in den zuständigen Kirchenämtern gelagert. Im Oktober 1874 wurden die Standesämter eingerichtet und die Personenstandsbücher zu den offiziellen Quellen der Daten für die Geburt, Heirat und den Tod erklärt. Die Nutzung dieser Bücher oblag den zuständigen Standesbeamten. Mit dem europäischen Gesetz von 2010 änderte sich dies. Die Personenstandsbücher werden nach bestimmten Datenschutzfristen in die Archive übernommen. Für den Landkreis Osterholz sind die Erstbücher im Kreisarchiv Osterholz und die Zweitbücher im Staatsarchiv Stade verwahrt. Aus konservatorischen Gründen ist die persönliche Einsichtnahme in den Personenstandsbüchern nur noch sehr eingeschränkt möglich. Schriftlichen Anfragen werden jederzeit beantwortet. Personenstandsbücher, die mit einem Schloss versehen sind, können aus Datenschutzgründen nicht eingesehen werden. Die Datenschutzfristen werden vom jeweiligen Jahr rückwirkend berechnet:
| Geburt: | 110 Jahre |
| Heirat: | 80 Jahre |
| Tod: | 30 Jahre |
Im Landkreis Osterholz gibt es heute 5 Standesamtsbezirke:
- STA Hambergen
- STA Osterholz-Scharmbeck
- STA Ritterhude
- STA Schwanewede
- STA Worpswede (Die Standesämter Grasberg und Lilienthal wurden 2014 mit dem Standesamt Worpswede zusammengelegt)
Die Standesämter der ehemals selbstständigen Gemeinden sind in den heutigen Standesamtsbeständen integriert. Aus dem alten Amt Blumenthal gibt es im Kreisarchiv keine Bestände. Sie lagern im Staatsarchiv Bremen. Kopien aus den Personenstandsbüchern werden nach archivrechtlichen Richtlinien behandelt und nicht mehr beurkundet oder gesiegelt. Die Gebühr für eine Kopie entspricht den Kopierkosten aller Archivmaterialien. Die Bearbeitungsgebühr einer schriftlichen Anfrage ist in der Gebührenordnung festgelegt. Aus archivtechnischen Gründen muss jeder Besuch mit Einsichtnahme in Personenstandsbücher angemeldet werden.