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Gefährliche Hunde
Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) gilt für das Halten und Führen von Hunden in Niedersachsen. Alle Hundehalter müssen ihre Hunde so halten und führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Weiterhin müssen sie
- die erforderliche Sachkunde besitzen (theoretisch und praktisch, „Hundeführerschein“),
- einen Hund, der älter als sechs Monate ist, von einem Tierarzt durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer kennzeichnen lassen,
- für einen Hund, der älter als sechs Monate ist, eine Haftpflichtversicherung abschließen (mindestens 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für Sachschaden) und
- einen Hund vor Vollendung des siebten Lebensmonats im Niedersächsischen Hunderegister anmelden. Ist der Hund bei Beginn der Hundehaltung bereits älter als sechs Monate, müssen die Angaben innerhalb eines Monats nach der Aufnahme erfolgen.
Das NHundG gilt für Hunde aller Rassen. In Niedersachsen existiert keine sogenannte Rasseliste. Das bedeutet, es bestehen keine generelle Erlaubnispflicht oder Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen (z. B. Leinen- oder Maulkorbzwang). Das Gesetz regelt allerdings die Haltung von auffälligen Tieren. Dabei gibt es eine geteilte Zuständigkeit:
Der Landkreis ist als Fachbehörde ausschließlich dafür zuständig zu prüfen, ob ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist (Gefährlichkeitsprüfung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- ein Hund Menschen oder Tiere gebissen oder eine sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
- auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes, wirkungsgleiches Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet wird.
Für alle weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen nach NHundG sind die Gemeinden zuständig. Diese können im Einzelfall zum Beispiel einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang für Hunde anordnen oder die Hundehaltung untersagen.
