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Denkmalschutz
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Informationen zum Thema Denkmalschutz geben. Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Osterholz nimmt alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit Denkmalschutz oder Denkmalpflege stehen, wahr. Im Einzelnen sind dies:
- Beratung und Hilfestellung für Bauherren, Denkmaleigentümer, Architekten und alle, die Interesse am Denkmalschutz/Denkmalpflege haben.
- Genehmigungen von Bauvorhaben an Baudenkmalen.
- Genehmigungen von Bauvorhaben im Umgebungsschutzbereich von Baudenkmalen.
- Genehmigungen von Baumaßnahmen im Umgebungsschutzbereich von Bodendenkmalen.
- Grabungsgenehmigungen.
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
- Erlass von Anordnungen, die eine Wiederherstellung oder Sicherung eines Kulturdenkmales zum Ziel haben.
- Prüfung der Nachweise der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltung von Baudenkmalen.
- Ausstellung von Bescheinigungen im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes.
- Auskünfte zur Liste der Bau- oder Bodendenkmale des Landkreises Osterholz.
- Annahme von Anträgen zur Förderung von Baumaßnahmen an Baudenkmalen mit Landkreismitteln.
- Weiterleitung von Anträgen zur Förderung von Baumaßnahmen an Baudenkmalen mit Landesmitteln, Vorhaltung von Anträgen.
