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Brandschutz
Der Brandschutz wird unterteilt in den abwehrenden und den vorbeugenden Brandschutz.
Für den vorbeugenden Brandschutz sind die bei den Landkreisen beschäftigten Brandschutzprüfer zuständig. Zu ihren Aufgaben zählen u.a. Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren sowie Nutzungsänderungen für bauliche Anlagen nach § 51 der Niedersächsischen Bauordnung und andere bauliche Anlagen, von denen eine besondere Brandgefahr ausgeht, sowie Beratungen von Architekten, Fachplanern und Bauherren. Für weitere Fragen zum vorbeugenden Brandschutz nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Brandschutzprüfer auf.
Den abwehrenden Brandschutz haben in erster Linie die Städte und Gemeinden durch entsprechende leistungsfähige Feuerwehren sicherzustellen. Im Landkreis Osterholz nehmen im Moment 7 Freiwillige Feuerwehren – unterteilt in 52 Ortsfeuerwehren – mit insgesamt über 1.700 Mitgliedern – diese Aufgabe wahr. Parallel bereiten sich in 16 Jugendabteilungen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 beziehungsweise 18 Jahren auf ihre künftige Mitarbeit im aktiven Feuerwehrdienst vor.
Der übergemeindliche abwehrende Brandschutz obliegt den Landkreisen. Diese Aufgaben werden teilweise mit hauptberuflich beschäftigtem Personal (z.B. Gemeinsame Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehren (GLSt) sowie Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ)), im übrigen durch ehrenamtlich Tätige erfüllt.
Alle Freiwilligen Feuerwehren bilden zusammen die Kreisfeuerwehr. Diese wird vom Kreisbrandmeister (KBM) geleitet. Er ist der ranghöchste Feuerwehrmann im Landkreis. Ihm unterstehen die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister, die mit besonderen Funktionen betrauten Feuerwehrkameradinnen und –kameraden auf Kreisebene und die Kreisfeuerwehrbereitschaft. Außerdem hat der Kreisbrandmeister die Fachaufsicht über die Feuerwehrtechnische Zentrale sowie die Gemeinsame Leitstelle als Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle.