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Betreuungen und Vorsorgevollmachten
Mit einer Rechtlichen Betreuung kann Erwachsenen geholfen werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Eine Rechtliche Betreuung kann für verschiedenste, auch einzelne Aufgabenbereiche eingerichtet werden, z. B. nur für finanzielle oder gesundheitliche Angelegenheiten. Die Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person stehen bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt. Die Geschäftsfähigkeit, und damit die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit, bleibt ebenso erhalten.
Ein Betreuungsverfahren kann jedermann beim Amtsgericht anregen. Das Amtsgericht ist auch die federführende und letztlich entscheidende Instanz. Bitte wenden Sie sich an das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck. Die Kontaktdaten sind angefügt.
Daneben gibt es als beratenden und unterstützenden Ansprechpartner die Betreuungsstelle im Gesundheitsamt. Die Betreuungsstelle informiert auch über die Möglichkeit, noch in gesunden Tagen mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.
Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partner sind:
Weitere Informationen zu den Themen Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten finden Sie den aufgeführten Dienstleistungen.
Die Überarbeitung dieser Seite erfolgte in Verbindung mit dem Digitalisierungsprojekt des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU.
