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Afrikanische Schweinepest
Allgemeine Informationen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie verläuft für die Tiere fast immer tödlich. Menschen können sich nicht mit der Krankheit infizieren. Somit ist die ASP für den Menschen selbst unbedenklich.
Der Landkreis Osterholz hat mit Meldung vom 06.12.2019 bereits auf Fälle nahe der Grenze zu Deutschland hingewiesen. Am 10.09.2020 ist der erste Ausbruch der ASP im Landkreis Spree-Neiße im Bundesland Brandenburg aufgetreten. Innerhalb Deutschlands ist die ASP bisher nur im Osten, genauer in Brandenburg und Sachsen, ausgebrochen. Inzwischen sind zahlreiche Fälle infizierter Wildschweine sowie mehrere Fälle infizierter Hausschweine festgestellt worden.
Zur Vermeidung der Verbreitung der ASP wird die Bevölkerung gebeten, keine Lebensmittel, insbesondere keine Wurstbrote, oder deren Verpackungen in der freien Natur zu verlieren bzw. liegenzulassen. Hierdurch könnten Wildschweine angelockt werden. Nehmen Sie Ihren Abfall unbedingt wieder mit nach Hause.
Schweinehalter sollen unbedingt die Schweinehaltungshygieneverordnung einhalten. Es ist darauf zu achten, dass der eigene Hausschweinbestand nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen kann. Auch Menschen oder andere Tiere sollen so wenig wie möglich mit dem Schweinebestand in Kontakt kommen.
An wen muss ich mich wenden?
Sollten Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie das Wildschwein nicht an und lassen Sie auch nicht Ihren Hund an den Kadaver. Kontaktieren Sie bitte umgehend das Veterinäramt des Landkreises Osterholz per Telefon oder per E-Mail.
Jägerinnen und Jäger aus dem Kreisgebiet werden dazu aufgefordert, jedes Stück Fallwild sowie krank erlegtes Schwarzwild zur Untersuchung in das Veterinäramt Osterholz zu bringen.
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.