„Durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht haben mehr Menschen die Möglichkeit sich einbürgern zu lassen und nutzen diese auch. Sie sind uns als zukünftige deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger herzlich willkommen. Aktuell muss ich Sie allerdings um Geduld bitten. Mein Ziel ist es, dass mit einer personellen Verstärkung die Wartezeiten auf einen Termin wieder sinken“, erläutert Dezernent Dominik Vinbruck. Auch in Zukunft wird durch die Gesetzesänderung mit steigenden Antragszahlen gerechnet. Der Landkreis hat sich daher im Bereich Einbürgerung personell deutlich verstärkt.
Mit Afghanistan, Ägypten, China, Georgien, Kamerun, Kolumbien, Kuba, Libanon, Montenegro, Rumänien, Syrien, Türkei, Ukraine und Weißrussland stellen sowohl die Herkunftsländer als auch die Berufe der neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen bunten Mix dar: Die eingebürgerten Personen arbeiten beispielsweise als Ärztin, Koch, Elektroniker, Busfahrer, Bäcker sowie Friseur.
Dezernent Dominik Vinbruck betonte in seiner Ansprache, dass die Einbürgerung ein bedeutendes Ereignis für beide Seiten sei. Sich einbürgern zu lassen bedeute für die Bewerberinnen und Bewerber, mit allen Rechten und Pflichten eine Staatsbürgerin und ein Staatsbürger dieses Landes werden zu wollen. „Die Annahme einer neuen Staatsangehörigkeit bedeutet aber auch, die prägenden Erfahrungen der eigenen, bisherigen Biografie in einen neuen Abschnitt mitzunehmen. Ich freue mich daher, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die sich integrieren und ein Teil Deutschlands werden wollen. Dies ist auch eine wichtige Bereicherung für unseren Landkreis und unsere Gemeinschaft“, so Vinbruck. Der Landkreis Osterholz freue sich immer über den Schritt, die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu wollen, denn „jeder einzelne Einbürgerungsantrag ist auch ein Bekenntnis zu unserem Staat, zur bundesdeutschen Gesellschaft, zu unserer Verfassung und ihrer Werteordnung und ein gutes Beispiel gelungener Integration“.
Für die Einbürgerung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Erste Voraussetzung ist ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Eine Vereinfachung gibt es zum Beispiel für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber und bei besonderen Integrationsleistungen: In diesen Fällen kann die notwendige Aufenthaltszeit noch einmal verkürzt werden. Weiter sind ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung für die Einbürgerung. Außerdem muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden können und ein Sprachtest bestanden sein. Eingebürgert wird zudem nur, wer keine erheblichen Straftaten begangen hat und bei dem auch seitens des Verfassungsschutzes keine Bedenken bestehen. Zudem müssen sich die einzubürgernden Personen eindeutig zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Bewerber und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges, bekennen. Für einzelne Personengruppen kann unter bestimmten Bedingungen von einzelnen Voraussetzungen abgesehen werden.