Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 13. März 2026 auf der Internetseite des Landkreises Osterholz unter www.landkreis-osterholz.de eingestellt und kann dort eingesehen werden. Sie gilt ab Samstag, den 14. März 2026.
Die Anzahl gemeldeter Totfunde bei Wildvögeln ist stark zurück gegangen und die Überlebenswahrscheinlichkeit des Geflügelpestvirus wird durch das beginnende Frühlingswetter verringert.
Der Erreger ist jedoch nach wie vor in der Wildvogelpopulation vorhanden, so dass generell eine gewisse Gefahr für einen Viruseintrag in Hausgeflügelbestände bestehen bleibt. Daher bleibt es wichtig, dass die Biosicherheitsmaßnahmen auch weiterhin eingehalten werden. So darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und kein Oberflächenwasser für Tränken benutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für die Geflügelhaltung müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel und Schadnager nicht herankommen. Beim Betreten der Geflügelhaltung sollte Schuhwerk getragen werden, das nur dafür bereitsteht und nicht in der Natur getragen wird. Jäger sollen vor allem dann den Kontakt mit Geflügel vermeiden, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind.