© CanvaAuch in weiteren Regionen Niedersachsens wurde der Ausbruch der hochpathogenen Influenza A des Subtyps H5N1 in mehreren Fällen bei Wildvögeln, insbesondere Kranichen sowie bei Hausgeflügel bestätigt.
Aufgrund dieser Entwicklung hat der Landkreis Osterholz eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese sieht folgende Schutzmaßnahmen vor:
I. Sämtliches im Landkreis Osterholz gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel ist ab Inkrafttreten ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
Die Allgemeinverfügung basiert auf einer in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Risikobewertung. Grundlage der Bewertung ist, dass der Landkreis Osterholz einerseits Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel ist und andererseits zahlreiche private und gewerbliche Geflügelhalter aufweist. Außerdem wurde berücksichtigt, dass im Landkreis Osterholz mehrere Flüsse und zahlreiche Feuchtgebiete liegen, an denen die genannten Wildvögel rasten. Weiterhin befinden sich im Landkreis Osterholz mehrere Bereiche, in denen regelmäßig wildlebende Wat- und Wasservögel rasten und brüten. Aktuelle Zählungen ergeben einen Kranichbestand von ca. 26.000 Tieren im Gebiet Teufelsmoor-Wümmeniederung. In die Risikoeinschätzung wurde auch die aktuelle Bewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 20.10.2025 einbezogen.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten. Sie kann sich rasch ausbreiten und erhebliche Tierverluste sowie wirtschaftliche Schäden verursachen. Sie kann sich rasch ausbreiten und erhebliche Tierverluste sowie wirtschaftliche Schäden verursachen.
Nähere Informationen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die im aktuellen Amtsblatt auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht wurde.
Das Veterinäramt weist zudem alle kleineren Geflügelhalter (Hobbyhalter, Rassegeflügelhalter, Hinterhofhalter) mit weniger als 50 Stück Geflügel darauf hin, dass ihre Tiere aufgrund der hochdynamischen Seuchenlage in der Wildvogelpopulation stark gefährdet sind, sich mit dem Geflügelpesterreger anzustecken. Daher müssen auch diese Halter strengste Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und ihre Tiere vor Kontakten mit Wildvögeln wirksam schützen. Beispielsweise kann die Infektion über mit Wildvogelkot verunreinigtes Schuhwerk eingeschleppt werden, daher sollte unbedingt separates Schuhwerk für die Versorgung der Tiere getragen werden. Weitere Tipps für wirksame Maßnahmen sind auf der Internetseite des Landkreises sowie unter Tierseucheninfo einzusehen.