Nach einer ersten Erfassung und Verteilung der Geflüchteten auf die Gemeinden ist es erforderlich, dass die Personen für einen längerfristigen Verbleib im Landkreis Osterholz auch die hierzu erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse beantragen. Hierfür müssen sie in der Ausländerbehörde einen Termin wahrnehmen. Für die Aufenthaltserlaubnisse im Scheckkartenformat müssen die Personen unter anderem Fingerabdrücke abgeben und eine Unterschrift leisten, die wie beim Personalausweis in das Dokument eingefügt wird.
Aufgrund des anfangs sehr hohen Zustroms an Geflüchteten war es nicht möglich, diese Formalien bei allen Personen sofort zu erledigen. Damit nun allen schon im Landkreis befindlichen Geflüchteten schnellstmöglich geholfen werden konnte, schlug die Belegschaft der Ausländerbehörde selbst vor, die „normalen“ Öffnungszeiten befristet auszuweiten. Der Landkreis hat so im Mai mittwochs und freitags über die üblichen Öffnungszeiten hinaus und zusätzlich an Samstagen die Ukrainerinnen und Ukrainer zu Terminen eingeladen. Landrat Lütjen freut sich über diesen Arbeitseinsatz: „Nur durch das Engagement der Kolleginnen und Kollegen über das normale Arbeitsmaß hinaus war es möglich, bereits etwa 600 Anträge final zu bearbeiten. Die Hilfsbereitschaft ist beeindruckend.“ Dass es sich dabei um keine Selbstverständlichkeit handelte, zeigt auch die Reaktion der Geflüchteten: Zum Teil konnten sie nicht glauben, dass der Samstagstermin korrekt war und suchten bereits freitags den Weg ins Kreishaus.
Für die Flüchtlingsunterbringung wird weiterer Wohnraum benötigt, daher können sich potenzielle Vermieterinnen und Vermieter weiterhin bei ihrem Rathaus melden.