Es sind Teile der Dörfer Ostersode, Nordsode und Heudorf der Gemeinde Worpswede betroffen. Geflügelhalter müssen ihre Tiere nun ab dem 1. Stück Geflügel aufstallen und weitere Bestimmungen des Tierseuchenrechts für derartige Überwachungszonen beachten.
Aus diesem Grund hat der Landkreis Osterholz eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt nach dem Tag Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Allgemeinverfügung mit dem Link zur Karte des Überwachungsgebietes ist unter www.landkreis-osterholz.de/gefluegelpest einsehbar.